Polizeibericht

Verletzt auf dem Schulweg, Massen

Auf dem Weg zur Schule gegen 07:20 Uhr wurde eine 16-jährige Fahrradfahrerin von einem dunklen PKW erfasst. Nach einem Vorfahrtfehler kollidierte der PKW mit dem Fahrrad nahe des Kreisverkehrs der Cottbuser Straße und entfernte sich dann unerlaubt vom Unfallort. Die Verletzte begab sich im Beisein ihrer Eltern und nach der Unfallaufnahme in ein Krankenhaus. Die Polizei ermittelt nun wegen der Verkehrsunfallflucht.

Unfall durch Überholvorgang, Finsterwalde

Montagnachmittag kam es in der Brandenburger Straße zu einer Busverspätung von über 60 Minuten nach einem Zusammenstoß mit einem Auto wegen eines Überholvorgangs. Im Bus verletzte sich ein Insasse, wollte selbst einen Arzt aufsuchen und es entstanden Sachschäden von 6.000 Euro. Im Anschluss konnten beide Fahrzeuge ihre Fahrt fortsetzen.   

Gasleck und Missachten von Absperrungen, Rückersdorf

Im Zuge von Schachtarbeiten kam es am Montagmittag zu einer Beschädigung einer Gasleitung. Daraufhin wurde weiträumig das Gebiet um das Gasleck durch Feuerwehrkräfte abgesperrt. Durch das Missachten der Absperrmaßnahmen kam es zu einem Konflikt zwischen einem Feuerwehrmann und einem Fahrzeugführer. Hinzugerufene Polizisten mussten dann Körperverletzungs- und Beleidigungsanzeigen aufnehmen. Hier gilt nochmals der Hinweis: Durch das Missachten von Absperrmaßnahmen gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch die Einsatzkräfte. Mitunter entsteht durch eine derartige Handlung eine noch größere Gefahrenstelle. Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr sind stets bemüht, Verkehrsbehinderungen so früh wie möglich wieder aufzuheben.

Heckenbrand, Finsterwalde

Gegen 03:00 Uhr kam es in der Ursulastraße zu einem Brand der Hecke. Weil die Hauseigentümer den Brand schnell bemerkt hatten und durch das schnelle Handeln der eingesetzten Feuerwehrkräfte konnte ein Übergreifen der Flammen auf das Einfamilienhaus verhindert werden. Erste Schadensschätzungen belaufen sich im dreistelligen Bereich. Nach der ersten Spurensuche und -sicherung leitete die Polizei die Ermittlungen zur Brandursache ein.  


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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