Zeugenhinweise gesucht, Finsterwalde
Die Polizei bittet um Hinweise zu einer Auseinandersetzung am 17.06.2025 auf dem Marktplatz. Nach Zeugenaussagen war der Bereich des Marktes an diesem Tag gut besucht und mehrere Personen haben das unten geschilderte Geschehen beobachtet und teilweise sogar gefilmt. Die Polizei wendet sich daher nun an die Öffentlichkeit und fragt:
- Wer hat den unten geschilderten Sachverhalt beobachtet?
- Wer hat Fotos oder Videos von der Auseinandersetzung gemacht und kann das Material zur Verfügung stellen?
Mit ihren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Kriminalpolizei der Inspektion Elbe-Elster in Finsterwalde unter der Telefonnummer 03531-781-0 oder an jede andere Polizeidienststelle. Hinweise nimmt die Polizei des Landes Brandenburg auch im Internet unter www.polizei.brandenburg.de/onlineservice/hinweis-geben entgegen.
Ausgangsmeldung vom 18.06.2025: Am Dienstag wurde die Polizei gegen 16:45 Uhr zum Marktplatz gerufen, da Zeugen dort eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gemeldet hatten. Die Beteiligten sollen dabei auch Gegenstände bei sich geführt und genutzt haben. Vor Ort konnten zwei Personen im Alter von 16 und 21 Jahren irakischer Staatsangehörigkeit festgestellt werden, die leichte Verletzungen aufwiesen. Im Zuge der Ermittlungen kontrollierten Polizisten wenig später einen PKW VW in der Westfalenstraße. Darin befanden sich drei unverletzte Männer im Alter von 18, 19 und 22 Jahren afghanischer Nationalität, die nach derzeitigem Kenntnisstand an der Auseinandersetzung beteiligt waren. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Baseballschläger sichergestellt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zum genauen Geschehensablauf und den Hintergründen dauern an.
Wildunfall, Lieskau
Am Ortseingang von Lieskau hat ein PKW KIA am Montagabend gegen 22:30 Uhr einWildschwein erfasst. Das Tier verendete an der Unfallstelle. Das Auto blieb mit Schäden von rund 2.000 Euro fahrbereit.
Blechschäden nach Unaufmerksamkeit, Crinitz
Beim Ausparken an der Hauptstraße ist am Montagnachmittag ein PKW RENAULT gegen ein Verkehrsschild gestoßen. Das Schild blieb standhaft und das Auto fahrbereit. Allerdings summierten sich die Schäden auf über 2.000 Euro. Verletzt wurde niemand.
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
- Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
- Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
- Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.