Polizeibericht

Unfall am Besucher-Bergwerk, Lichterfeld-Schacksdorf

Am Mittwoch waren gegen 21:20 Uhr ein PKW CITROEN und ein PKW VW an der Einfahrt zum Besucher-Bergwerk an der F60 zusammengestoßen. Dabei entstand ein Sachschaden von geschätzten 5.000 Euro an den weiter fahrbereiten Autos. Verletzt wurde niemand.

Verletzter Radfahrer, Ponnsdorf

Ein Radfahrer fuhr am Mittwoch gegen 18:00 Uhr einem parkenden PKW PEUGEOT an der Dorfstraße auf und verursachte einen geschätzten Sachschaden von etwa 1.000 Euro. Der 17-jährige Radler verletzte sich infolge des Aufpralls und wurde zur medizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Der Fahrzeughalter des Autos wurde durch Polizisten über den Unfall informiert.

Praxis beschädigt, Doberlug-Kirchhain

Montagabend meldete sich die Verantwortliche einer Praxis an der Potsdamer Straße und teilte mit, dass mehrere Jugendliche an der Fensterscheibe standen und offenbar grundlos begannen, das Glas zu beschädigen. Polizisten konnten im Nahbereich zwei 14-jährige Polizeibekannte feststellen, die ihre Tat zugaben, sich allerdings nicht zum Motiv äußerten. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen Sachbeschädigung ein, dokumentierten einen Sachschaden von 200 Euro und übergaben die tatverdächtigen Jugendlichen einer Verantwortlichen.

Firmentransporter beschädigt, Finsterwalde

Unbekannte zerstörten die Scheibe eines Firmentransporters an der Grenzstraße, wie der Polizei am Montagmorgen mitgeteilt wurde. Sie entwendeten Werkzeug im Wert mehrerer tausend Euro. Die Polizei sicherte Spuren und ermittelt.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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