Vorbereitung der Vollsperrung der Naundorfer Straße Finsterwalde

In der Zeit von 16.06. – 01.08. 2025 ist die Vollsperrung zwischen dem Markt Finsterwalde und der Naundorfer Straße notwendig. Die Moritzstraße wird zeitweilig für den Durchgangsverkehr gesperrt. Bereits Ende April musste ein kurzes Teilstück der Naundorfer Straße in Richtung Markt aufgenommen werden, da die marode Gasleitung unverzügliches Handeln erforderte. Die eigentlich geplante Baumaßnahme beginnt dann planmäßig am 16. Juni 2025. Bis dahin ist mit Beeinträchtigungen der Fahrbahn und des Gehwegs zu rechnen. Das geplante Bauvorhaben ist zur Erneuerung der Gas- und Wasserleitungen zwingend erforderlich und wird von den Stadtwerke Finsterwalde GmbH beauftragt. Um die Beeinträchtigungen für die Anlieger so gering wie möglich zu halten, wird sichergestellt, dass den Anwohnern entsprechende Informationen zum Bauablauf vorliegen und der Fußverkehr für die Anlieger während der Bauarbeiten gewährleistet ist.
Bei Fragen steht Ihnen die Stadtwerke Finsterwalde GmbH als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrteilnehmer um Verständnis.

Wohngeldstelle bleibt in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde

Seit mehr als 30 Jahren steht die Wohngeldstelle der Stadt Finsterwalde allen antragsberechtigten Personen unterstützend zur Seite. Im vergangenen Jahr stellte der Rechnungsprüfungsausschuss des Landkreises Elbe-Elster in seinem Bericht jedoch fest, dass die Stadt Finsterwalde dafür nicht (mehr) zuständig und diese Leistung somit an den Landkreis Elbe-Elster zurückzugeben sei. Grundlage dafür war § 23 Abs. 1 Satz 1 des Wohngeldgesetzes und des § 13 Abs. 1 des Wohngeldsondergesetzes, wonach nur Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern für diese Dienstleistung zuständig sind.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg dementierte die Einschätzung des Landkreises auf Prüfungsnachfrage durch die Stadt Finsterwalde, gestützt auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom September 2024. Für die Zuständigkeit einer Kommune als Wohngeldbehörde ist demnach in Hinsicht auf die Einwohnerzahl allein maßgeblich, dass die Voraussetzung der Einwohnergrenze in Höhe von 20.000 im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung vorlag. Im Ergebnis bleibt die Wohngeldstelle in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde und ist am gewohnten Ort im Schloss (Sitz der Stadtverwaltung) zu den bekannten Sprechzeiten erreichbar. Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu mindern. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Die Höhe des Wohngelds hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete bzw. Belastung ab.

Polizeibericht

Automat beschädigt, Finsterwalde

Eine Anwohnerin meldete sich Donnerstag gegen 03:40 Uhr bei der Polizei, weil sich eine noch unbekannte Person an einem Zigarettenautomaten an der Hainstraße zu schaffen machte. Polizisten konnten vor Ort und im Nahbereich zwar niemanden feststellen. Allerdings war der Automat beschädigt worden, sodass der Schaden auf etwa 1.000 Euro geschätzt wurde. Ob die Person Diebesgut erlangte, ist derzeit Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.

BAB14 bei Staakow

Am Mittwoch setzte die Polizei ihre Schwerpunktkontrollen zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“ auf den Autobahnen Südbrandenburgs fort. Am zweiten Tag lag der Fokus auf der Autobahn 13. Dafür waren heute Kontrollstellen an den Raststätten „Bugkgraben“ und „Krausnicker Berge“ eingerichtet. In Zusammenarbeit mit anderen Polizei- und Zollbehörden, zieht die Polizeidirektion Süd folgende Bilanz:

  • Knapp 950 Fahrzeuge wurden kontrolliert
  • 28 Fahrzeugführer waren unter dem Einfluss berauschender Mittel, wie etwa Cannabis, Amphetaminen oder Kokain unterwegs.
  • Ein Autofahrer war alkoholisiert, ein weiterer fuhr unter Medikamenteneinfluss
  • Ein Verkehrsteilnehmer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
  • Fünf Mal fanden die Beamten Betäubungsmittel
  • Zwei Mal wurde die Weiterfahrt wegen körperlicher Mängel untersagt.
  • Darüber hinaus wurden fünf Mängelscheine ausgestellt und zehn sonstige Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

Unterstützt wurde die Polizei Brandenburg bei der Kontrolle durch den Zoll, das THW, die Führerschein- und Ausländerbehörden sowie durch zahlreiche Polizisten aus zehn anderen Bundesländern, die auf die Drogenerkennung spezialisiert sind. Mitarbeiter der Autobahn GmbH und des Landesbetriebes Straßenwesen sorgten für die Einrichtung und Absicherung der Kontrollstellen. Im Mittelpunkt stand dabei auch der gegenseitige Austausch mit den Beamtinnen und Beamten aus anderen Bundesländern. Alkohol- und Drogen zählen neben Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand und Vorfahrtverstößen zu den Hauptunfallursachen. Daher bleibt die Überprüfung der Fahrtauglichkeit auch weiterhin ein Schwerpunkt der polizeilichen Präventionsarbeit im Straßenverkehr.

Streit eskalierte, Finsterwalde

Am Dienstag wurde die Polizei gegen 16:45 Uhr zum Marktplatz gerufen, da Zeugen dort eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gemeldet hatten. Die Beteiligten sollen dabei auch Gegenstände bei sich geführt und genutzt haben. Vor Ort konnten zwei Personen im Alter von 16 und 21 Jahren irakischer Staatsangehörigkeit festgestellt werden, die leichte Verletzungen aufwiesen. Im Zuge der Ermittlungen kontrollierten Polizisten wenig später einen PKW VW in der Westfalenstraße. Darin befanden sich drei unverletzte Männer im Alter von 18, 19 und 22 Jahren afghanischer Nationalität, die nach derzeitigem Kenntnisstand an der Auseinandersetzung beteiligt waren. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Baseballschläger sichergestellt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zum genauen Geschehensablauf und den Hintergründen dauern an.

Geschäftsstelle einer politischen Partei beschädigt, Finsterwalde

Unbekannte beschädigten die Fensterscheibe der Geschäftsstelle einer politischen Partei an der Leipziger Straße, wie der Polizei Dienstag gegen 18:15 Uhr bekannt wurde. Der Sachschaden wurde auf etwa 1.500 Euro geschätzt. Die Polizisten sicherten Spuren, fertigten eine entsprechende Anzeige und übergaben die Ermittlungen dem Staatsschutz.

Streit eskalierte, Finsterwalde

IEin 33-jähriger VW-Fahrer musste am Montagabend eine Gefahrenbremsung auf der Geschwister-Scholl-Straße durchführen, weil ihm ein Radfahrer die Vorfahrt genommen hatte. Als der Nutzer des „Caddy“ ihn zur Rede stellen wollte, sprühte der 22-Jährige unvermittelt mit Pfefferspray in seine Richtung. Zur Linderung der erlittenen Augenreizung wurde der 33-Jährige in ein Krankenhaus gebracht. Gegen den 22-jährigen Polizeibekannten wurden entsprechende Ermittlungen aufgenommen.

 Unfälle in Finsterwalde

 Montag überholte ein bislang unbekannter MERCEDES-Fahrer gegen 14:40 Uhr einen 29-jährigen Radfahrer auf der Sonnewalder Straße und streifte ihn beim Wiedereinordnen. Infolge dessen stürzte der Radler und zog sich Verletzungen zu, die er bei Bedarf einem Arzt vorstellen will. Der Fahrer des „Sprinter“ verließ den Unfallort, ohne anzuhalten und seine Daten preiszugeben. Gegen ihn wird derzeit ermittelt. Am nicht mehr fahrbereiten Carbon-Fahrrad entstanden geschätzte Schäden von 4.000 Euro. Etwa eine Stunde später stießen ein PKW CHEVROLET und eine Rollerfahrerin im Frankenaer Weg zusammen, nachdem die Vorfahrt nicht beachtet wurde. Die 18-Jährige erlitt infolge des Zusammenstoßes Verletzungen am Bein und wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der Schaden an den weiter fahrbereiten Fahrzeugen wurden ebenfalls auf 4.000 Euro geschätzt.



Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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