Historische Rückkehr nach über 60 Jahren

Ein bedeutender Moment für die Stadtgeschichte

Am Montag, den 18. August 2025 – wurden 178 Archivboxen mit insgesamt 1184 Akteneinheiten, die bis dato von der Archivarin, Frau Kerstin Großpietsch, im   Kreisarchiv des Landkreises Elbe-Elster in Herzberg fachlich und ordnungsgemäß erschlossen sowie verwaltet wurden, an ihren ursprünglichen Entstehungsort zurückgebracht. Das Archivgut ist nun im modernen Stadtarchiv Finsterwalde eingelagert und steht ab sofort für die Benutzung zur Verfügung. Der wertvolle Bestand umfasst Unterlagen der Vorgängerbehörden in Finsterwalde, aus dem 17. bis 20. Jahrhundert und gewährt Einblicke in alle Bereiche der städtischen Verwaltungsgeschichte. Viele der Dokumente sind handgeschrieben und dokumentieren zentrale Etappen der Entwicklung Finsterwaldes. „Es ist ein historischer Tag für unsere Stadt. Die Rückkehr dieser Dokumente bedeutet nicht nur die Heimkehr wichtiger Zeugnisse unserer städtischen Geschichte, sondern auch eine Stärkung der Erinnerungskultur in Finsterwalde“, betonten Bürgermeister Jörg Gampe und Daniela Reichardt, Archivarin im Stadtarchiv Finsterwalde. Vor der Wende fehlten der Stadt die räumlichen und technischen Kapazitäten für eine sachgerechte Lagerung. Somit gab der „Rat der Stadt Finsterwalde“, vertreten durch den damaligen Bürgermeister Kurt Krengel, in den Jahren 1964/1965, die Unterlagen an den „Rat des Kreises Finsterwalde“, das Kreisarchiv in der Sonnewalder Straße 2-4 in Finsterwalde. Mit dem modernen Stadtarchiv in der Stadtvilla bietet Finsterwalde seit 2015 optimale Bedingungen, sodass die wertvollen Akten nunmehr nach 60 Jahren wieder dorthin zurückkehren konnten, wo sie einst entstanden. „Ein Herzenswunsch“ von Frau Großpietsch ist hiermit erfüllt worden, die bereits seit 1991 als Archivarin im Kreisarchiv tätig ist und bald in den wohlverdienten Ruhestand treten kann. Die beiden Kolleginnen, Frau Reichardt und Frau Großpietsch, danken den fleißigen Helfern Herrn Falko Lietze und Herrn Michael Dübel, für ihre tatkräftige Unterstützung. Die Archivalien lagern in spezielle Archivboxen zur Langzeitarchivierung und können ab sofort im Stadtarchiv Finsterwalde zu den regulären Servicezeiten angefordert werden: dienstags und donnerstags, von 9:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr, im Erdgeschoss der Geschwister-Scholl-Straße 2, 03238 Finsterwalde. Ein berechtigtes Interesse ist vorab nachzuweisen. Damit öffnet sich ein weiterer Zugang zur langjährigen Geschichte der Stadt Finsterwalde – als amtlicher Nachweis für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Wissenschaftler, Forschende, Historiker und Geschichtsinteressierte, so Bürgermeister Gampe.

Erneute Vollsperrung der Naundorfer Straße Finsterwalde im Bereich Oscar-Kjellberg-Straße bis Moritzstraße

Die Stadtwerke Finsterwalde GmbH informiert darüber, dass ab 1. September 2025 für voraussichtlich sechs Wochen die Baumaßnahmen zur Erneuerung der Gas- und Trinkwasserleitungen in der Naundorfer Straße planmäßig im 2. Bauabschnitt fortgeführt werden. Während der Bauphase kommt es wie im 1. Bauabschnitt zu einer Vollsperrung der Naundorfer Straße im Bereich der Moritzstraße bis zur Oscar-Kjellberg-Straße. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten werden im Auftrag der Stadtwerke durch das Unternehmen Hoch- und Tiefbau Grünberg GmbH (HTG) ausgeführt. Um die Beeinträchtigungen für die Anlieger so gering wie möglich zu halten, wird sichergestellt, dass der Fußverkehr während der Bauarbeiten gewährleistet ist. Bei Fragen steht Ihnen die Stadtwerke Finsterwalde GmbH als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner als auch Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Polizeibericht

Unaufmerksamkeit führt zu Sachschaden, Finsterwalde

Unaufmerksamkeit beim Einfahren in den fließenden Verkehr führte Donnerstagmorgen zu einem Zusammenstoß eines PKW VW und eines PROTON auf der Bayernstraße. Verletzt wurde niemand und auch die Fahrzeuge blieben fahrbereit. Allerdings schlug der Verkehrsunfall etwa 4.000 Euro zu Buche.

Sachschaden nach Rangierfehler, Finsterwalde

Nach einer Unachtsamkeit beim Parken war ein PKW TOYOTA am Mittwoch gegen 13:15 Uhr gegen einen an der Berliner Straße abgestellten VW gestoßen. Ersten Schätzungen zufolge entstanden Schäden von etwa 5.000 Euro an den weiter fahrbereiten Autos. Verletzt wurde niemand und der Verantwortliche des VW wurde über den Schaden informiert.

Zwei Radfahrerrinnen verletzt, Herzberg, Doberlug-Kirchhain

Eine 13-jährige Radfahrerin wurde am Dienstag gegen 13:15 Uhr bei einem Zusammenstoß mit einem PKW VW auf der Frankfurter Straße in Herzberg verletzt. Zur medizinischen Untersuchung wurde sie in ein Krankenhaus gebracht. An den Fahrzeugen entstanden Sachschäden von etwa 1.000 Euro. Das Fahrrad war im Anschluss nicht mehr fahrbereit. Gegen 14:30 Uhr krachte es auf der Bahnhofstraße in Doberlug-Kirchhain. Dort waren ein PKW OPEL und eine 51-jährige Radfahrerin zusammengestoßen, die aufgrund des Aufpralls verletzt und zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht wurde. Folgen des Vorfahrtfehlers waren zudem dreistellige Sachschäden an den beiden weiter betriebsbereiten Fahrzeugen.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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