Kupferkabel von Firmengelände gestohlen, Finsterwalde
Von einem Firmengelände an der Glasmacherstraße haben Diebe Kupferkabel im Wert von rund 5.000 Euro entwendet, wie der Polizei am Dienstagmorgen angezeigt wurde. Demnach hatten sich die Täter hier Zutritt zu dem Gelände verschafft und die Kabel aus einer Arbeitsmaschine entwendet. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.
Aus Schuppen gestohlen, Finsterwalde
Am Montag ist der Polizei ein Diebstahl aus einem Schuppen auf einem Grundstück an der Schloßstraße gemeldet worden. Die Täter hatten sich gewaltsam Zutritt verschafft und eine Heckenschere sowie einen Rasentrimmer gestohlen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf fast 1.000 Euro. Die Polizei leitete weiterführende Ermittlungen ein.
Diebe auf der Baustelle, Schacksdorf
Diesel und Kupfer haben Diebe auf einem Betriebsgelände an der Chausseestraße gestohlen, wie der Polizei am Montagmittag angezeigt wurde. Aus einer Industriemaschine hatten die Täter rund 50 Liter Kraftstoff abgezapft und etwa fünf Kilogramm Kupferkabel aus der Maschine demontiert. Der entstandene Sachschaden ist derzeit noch nicht abschätzbar. Ein weiterer Diebstahl an einer Arbeitsmaschine ist der Polizei vom Flugplatz gemeldet worden. Hier waren sechs LED-Scheinwerfer von dem Gerät demontiert worden, was Schäden von rund 4.000 Euro bedeutete. Die hinzugerufenen Polizisten leiteten in beiden Fällen entsprechende Ermittlungen zu den Tätern ein.
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer
Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs
sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im
März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem
Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im
Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße
gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern
zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder
Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch
deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger
oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell
passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den
entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen
verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld
und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So
unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern
im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter
mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine
Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit
dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder
Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden
müssen.
- Zusätzlich
sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit
sich führen.
- Einen
Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings
gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es
darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für
Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt:
Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit,
sondern auch seinen Führerschein.
- Es
sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.