Vollsperrung der Holsteiner Straße ab 06. Oktober 2025 – Ersatzneubau des verrohrten Elfriedegrabens

Der Elfriedegraben verläuft von der Pflaumenallee über die Rosa-Luxemburg-Straße, quert die Grundstücke zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Holsteiner Straße und wird schließlich in der Holsteiner Straße in die Schacke eingeleitet. Die Maßnahme ist vorbereitend und steht im direkten Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Rosa-Luxemburg-Straße (Landesstraße 62), da das Regenwasser dieser Straße über den Elfriedegraben entwässert wird. Das bestehende Rohrsystem ist veraltet und weist inzwischen erhebliche Schäden auf. Eine Erneuerung ist zwingend erforderlich, um die angrenzenden Grundstücke zuverlässig vor Vernässungen oder baulichen Schäden zu schützen. Die Arbeiten können nur in offener Bauweise ausgeführt werden. Da der Elfriedegraben direkt unter der Holsteiner Straße sowie über das Gelände der Kindertagesstätte „Sängerstadt mit Integration“ verläuft, ist eine Vollsperrung unumgänglich. Während der Bauzeit bleibt die Erreichbarkeit jedoch sichergestellt. Die Kindertagesstätte sowie die Hausnummern 59 bis 71 der Holsteiner Straße können über die Geschwister-Scholl-Straße angefahren werden. Der übrige Teil der Holsteiner Straße ist von der westlichen Seite aus über die Brandenburger Straße zugänglich. Im Zuge der Maßnahme kommt es auch an weiteren Stellen zu verkehrlichen Einschränkungen. So wird der Fußgängerdurchlass bei dem betreuten Wohnen (Saarlandstraße 8) zwischen Saarlandstraße und Rosa-Luxemburg-Straße zeitweise gesperrt. Die Baumaßnahme wird, einschließlich der Vollsperrung der Holsteiner Straße, bis voraussichtlich Ende des Jahres andauern.

Vollsperrung der Dresdener Straße 126–132 (L 62) vom 13. bis 30. Oktober 2025

Im Zuge der Erneuerung der Margaretenstraße wird der neue Regenwasserschacht an den in der Dresdener Straße (L 62) verlaufenden Regenwasserkanal angeschlossen. Hierfür ist eine Vollsperrung der Dresdener Straße 126–132im Abschnitt von der Margaretenstraße bis zur Hertastraße einschließlich der Einmündungen notwendig. Die Sperrung gilt im Zeitraum vom 13. Oktober 2025 bis voraussichtlich 30. Oktober 2025. Witterungs- oder baubedingte Verschiebungen des Bauzeitraums sind möglich. Die Zufahrt ist bis zur Pestalozzistraße sowie bis zum Grenzweg frei. Der überörtliche Verkehr wird über Drößig umgeleitet. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Der Fuß- und Radverkehr ist trotz der Sperrung weiterhin möglich.

Tiefbauamtsleiter Herr Pinetzki bittet alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmer als auch Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und um besondere Aufmerksamkeit im Bereich der Baustelle.

Polizeibericht

Zeugen gesucht, Bad Liebenwerda

Die Polizei bittet im Verfahren eines besonders schweren Falles des Diebstahles um Zeugenhinweise. Am 25.12.2024 hatte ein Unbekannter gewaltsam einen im Hotel an der Fischergasse aufgestellten Getränkeautomat aufgebrochen und Bargeld daraus entnommen. Der Tatverdächtige wurde von einer Überwachungsanlage aufgezeichnet. Die Polizei wendet sich nun auf richterlichen Beschluss mit zwei Bildern an die Öffentlichkeit und fragt:

  • Wer erkennt die abgebildete Person?
  • Wer hat die abgebildete Person am 25. Dezember 2024 oder darüber hinaus gesehen?

Mit ihren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Elbe-Elster in Finsterwalde unter der Telefonnummer 03531-7810 oder an jede andere Polizeidienststelle. Hinweise nimmt die Polizei des Landes Brandenburg auch im Internet unter www.polizei.brandenburg.de/onlineservice/hinweis-geben entgegen.

Ausgangsmeldung vom 26.12.2024:                              

Ein unbekannter Täter konnte auf der vorhandenen Videoüberwachung beobachtet werden, wie dieser fast eine Stunde brauchte im den aufgestellten Getränkeautomaten aufzubrechen. Aufgrund der Nachtzeit konnte der Täter ungestört handeln. Es wurde Bargeld aus dem

Automaten entwendet und ein größerer Schaden verursacht. Die Kriminalpolizei ermittelt jetzt zu

diesem Fall.                                                                

Scheinwerfer gestohlen, Pechhütte

Montagmorgen wurde der Polizei der Diebstahl mehrerer Scheinwerfer von einem Holzvollernter angezeigt. Wie der Polizei gemeldet wurde, hatten sich die Täter vergangenes Wochenende zum nahegelegenen Waldstück begeben und einen Sachschaden von mehreren tausend Euro verursacht. Polizisten sicherten Spuren vor Ort und leiteten Ermittlungen zu den Tätern ein.

Blutentnahme veranlasst, Sonnewalde

Ein 17-jähriger Pedelec-Fahrer wurde in der Nacht zum Sonntag nach einem Sturz auf der Finsterwalder Straße verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Vor Ort erhärtete sich der Verdacht, dass der Heranwachsende alkoholisiert am Lenker unterwegs war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte mit einem Wert über 1,2 Promille die Vermutung. Im Rahmen der medizinischen Behandlung wurde daher eine Blutentnahme im Krankenhaus veranlasst und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

Mit Baum zusammengestoßen, Finsterwalde

Ein PKW VW war am Samstagmorgen von der Kreisstraße zwischen Drößig und Finsterwalde abgekommen und mit einem Baum zusammengestoßen. Aufgrund des Aufpralles wurden die 18-jährige Fahrerin und eine Insassin im Alter von 17 Jahren verletzt und vor Ort rettungsdienstlich behandelt. Bei vierstelligen Gesamtschäden musste der „Polo“ abgeschleppt werden.

In ein Krankenhaus gebracht, Rückersdorf

Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei sind am Sonntagmorgen zum vermeintlichen Wohnungsbrand an der Dorfstraße gerufen worden. Nach ersten Erkenntnissen war ein Schwelbrand aus noch nicht abschließend geklärter Ursache an einer Matratze ausgebrochen, der zu Rauchentwicklung führte. Ein 63-jähriger Bewohner erlitt dabei eine Rauchgasintoxikation und wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Feuerwehr konnte die Gefahr entsprechend schnell beseitigen, sodass das Haus weiter bewohnbar und der Sachschaden dreistellig blieb.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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