Rückschnitt der Lindenallee in der Forststraße: Arbeiten voraussichtlich bis Ende Februar

In den kommenden zwei Wochen, bis einschließlich Ende Februar, werden im Auftrag der Deutschen Bahn entlang der Forststraße Rückschnittarbeiten an der Lindenallee durchgeführt. Betroffen sind alle Linden auf der Seite des Bahndammes. Insgesamt werden rund 160 Linden zurückgeschnitten. Die Maßnahme ist wichtig und notwendig, um die Sicherheit im Bahnverkehr sowie im Straßenverkehr dauerhaft zu gewährleisten, so die DB. Durch den Rückschnitt werden potenzielle Gefährdungen durch überhängende Äste und eingeschränkte Sichtbereiche reduziert. Während der Arbeiten kann es zu Verkehrseinschränkungen im Bereich der Forststraße kommen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme und entschuldigen uns für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.

Toilette am Busbahnhof Finsterwalde außer Betrieb

Die öffentliche Toilette am Busbahnhof Finsterwalde ist bis auf Weiteres außer Betrieb. Aufgrund einer technischen Störung ist sie derzeit nicht nutzbar; die Techniker sind informiert.
Wir bitten um Verständnis.

Polizeibericht

Kupferkabel von Firmengelände gestohlen, Finsterwalde

Von einem Firmengelände an der Glasmacherstraße haben Diebe Kupferkabel im Wert von rund 5.000 Euro entwendet, wie der Polizei am Dienstagmorgen angezeigt wurde. Demnach hatten sich die Täter hier Zutritt zu dem Gelände verschafft und die Kabel aus einer Arbeitsmaschine entwendet. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.

Aus Schuppen gestohlen, Finsterwalde

Am Montag ist der Polizei ein Diebstahl aus einem Schuppen auf einem Grundstück an der Schloßstraße gemeldet worden. Die Täter hatten sich gewaltsam Zutritt verschafft und eine Heckenschere sowie einen Rasentrimmer gestohlen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf fast 1.000 Euro. Die Polizei leitete weiterführende Ermittlungen ein.

Diebe auf der Baustelle, Schacksdorf

Diesel und Kupfer haben Diebe auf einem Betriebsgelände an der Chausseestraße gestohlen, wie der Polizei am Montagmittag angezeigt wurde.  Aus einer Industriemaschine hatten die Täter rund 50 Liter Kraftstoff abgezapft und etwa fünf Kilogramm Kupferkabel aus der Maschine demontiert. Der entstandene Sachschaden ist derzeit noch nicht abschätzbar. Ein weiterer Diebstahl an einer Arbeitsmaschine ist der Polizei vom Flugplatz gemeldet worden. Hier waren sechs LED-Scheinwerfer von dem Gerät demontiert worden, was Schäden von rund 4.000 Euro bedeutete. Die hinzugerufenen Polizisten leiteten in beiden Fällen entsprechende Ermittlungen zu den Tätern ein.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

Wir sind zurück

Nach einer kurzen Pause erstrahlt mein Internetauftritt im neuen Glanz! Viel Spaß beim Stöbern!

Nach oben scrollen