Automat beschädigt, Finsterwalde
Eine Anwohnerin meldete sich Donnerstag gegen 03:40 Uhr bei der Polizei, weil sich eine noch unbekannte Person an einem Zigarettenautomaten an der Hainstraße zu schaffen machte. Polizisten konnten vor Ort und im Nahbereich zwar niemanden feststellen. Allerdings war der Automat beschädigt worden, sodass der Schaden auf etwa 1.000 Euro geschätzt wurde. Ob die Person Diebesgut erlangte, ist derzeit Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.
BAB14 bei Staakow
Am Mittwoch setzte die Polizei ihre Schwerpunktkontrollen
zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“ auf den Autobahnen Südbrandenburgs fort.
Am zweiten Tag lag der Fokus auf der Autobahn 13. Dafür waren heute
Kontrollstellen an den Raststätten „Bugkgraben“ und „Krausnicker Berge“
eingerichtet. In Zusammenarbeit mit anderen Polizei- und Zollbehörden, zieht
die Polizeidirektion Süd folgende Bilanz:
- Knapp
950 Fahrzeuge wurden kontrolliert
- 28
Fahrzeugführer waren unter dem Einfluss berauschender Mittel, wie etwa
Cannabis, Amphetaminen oder Kokain unterwegs.
- Ein
Autofahrer war alkoholisiert, ein weiterer fuhr unter Medikamenteneinfluss
- Ein
Verkehrsteilnehmer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
- Fünf
Mal fanden die Beamten Betäubungsmittel
- Zwei
Mal wurde die Weiterfahrt wegen körperlicher Mängel untersagt.
- Darüber
hinaus wurden fünf Mängelscheine ausgestellt und zehn sonstige
Ordnungswidrigkeiten festgestellt.
Unterstützt wurde die Polizei Brandenburg bei der Kontrolle durch den Zoll, das THW, die Führerschein- und Ausländerbehörden sowie durch zahlreiche Polizisten aus zehn anderen Bundesländern, die auf die Drogenerkennung spezialisiert sind. Mitarbeiter der Autobahn GmbH und des Landesbetriebes Straßenwesen sorgten für die Einrichtung und Absicherung der Kontrollstellen. Im Mittelpunkt stand dabei auch der gegenseitige Austausch mit den Beamtinnen und Beamten aus anderen Bundesländern. Alkohol- und Drogen zählen neben Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand und Vorfahrtverstößen zu den Hauptunfallursachen. Daher bleibt die Überprüfung der Fahrtauglichkeit auch weiterhin ein Schwerpunkt der polizeilichen Präventionsarbeit im Straßenverkehr.
Streit eskalierte, Finsterwalde
Am Dienstag wurde die Polizei gegen 16:45 Uhr zum Marktplatz gerufen, da Zeugen dort eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gemeldet hatten. Die Beteiligten sollen dabei auch Gegenstände bei sich geführt und genutzt haben. Vor Ort konnten zwei Personen im Alter von 16 und 21 Jahren irakischer Staatsangehörigkeit festgestellt werden, die leichte Verletzungen aufwiesen. Im Zuge der Ermittlungen kontrollierten Polizisten wenig später einen PKW VW in der Westfalenstraße. Darin befanden sich drei unverletzte Männer im Alter von 18, 19 und 22 Jahren afghanischer Nationalität, die nach derzeitigem Kenntnisstand an der Auseinandersetzung beteiligt waren. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Baseballschläger sichergestellt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zum genauen Geschehensablauf und den Hintergründen dauern an.
Geschäftsstelle einer politischen Partei beschädigt, Finsterwalde
Unbekannte beschädigten die Fensterscheibe der Geschäftsstelle einer politischen Partei an der Leipziger Straße, wie der Polizei Dienstag gegen 18:15 Uhr bekannt wurde. Der Sachschaden wurde auf etwa 1.500 Euro geschätzt. Die Polizisten sicherten Spuren, fertigten eine entsprechende Anzeige und übergaben die Ermittlungen dem Staatsschutz.
Streit eskalierte, Finsterwalde
IEin 33-jähriger VW-Fahrer musste am Montagabend eine Gefahrenbremsung auf der Geschwister-Scholl-Straße durchführen, weil ihm ein Radfahrer die Vorfahrt genommen hatte. Als der Nutzer des „Caddy“ ihn zur Rede stellen wollte, sprühte der 22-Jährige unvermittelt mit Pfefferspray in seine Richtung. Zur Linderung der erlittenen Augenreizung wurde der 33-Jährige in ein Krankenhaus gebracht. Gegen den 22-jährigen Polizeibekannten wurden entsprechende Ermittlungen aufgenommen.
Unfälle in Finsterwalde
Montag überholte ein bislang unbekannter MERCEDES-Fahrer gegen 14:40 Uhr einen 29-jährigen Radfahrer auf der Sonnewalder Straße und streifte ihn beim Wiedereinordnen. Infolge dessen stürzte der Radler und zog sich Verletzungen zu, die er bei Bedarf einem Arzt vorstellen will. Der Fahrer des „Sprinter“ verließ den Unfallort, ohne anzuhalten und seine Daten preiszugeben. Gegen ihn wird derzeit ermittelt. Am nicht mehr fahrbereiten Carbon-Fahrrad entstanden geschätzte Schäden von 4.000 Euro. Etwa eine Stunde später stießen ein PKW CHEVROLET und eine Rollerfahrerin im Frankenaer Weg zusammen, nachdem die Vorfahrt nicht beachtet wurde. Die 18-Jährige erlitt infolge des Zusammenstoßes Verletzungen am Bein und wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der Schaden an den weiter fahrbereiten Fahrzeugen wurden ebenfalls auf 4.000 Euro geschätzt.
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer
Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs
sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im
März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem
Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im
Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße
gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern
zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder
Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch
deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger
oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell
passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den
entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen
verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld
und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So
unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern
im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter
mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine
Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit
dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder
Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden
müssen.
- Zusätzlich
sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit
sich führen.
- Einen
Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings
gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es
darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für
Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt:
Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit,
sondern auch seinen Führerschein.
- Es
sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.