Doppelturnhalle vor Sanierung – Einladung zum Tag der Städtebauförderung am 16. Mai 2025

Um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in das geplante Sanierungsprojekt zu geben, lädt die Stadt Finsterwalde am 16. Mai 2025 zum „Tag der Städtebauförderung“ ein. Von 11:30 bis 14:00 Uhr besteht die Möglichkeit, die Turnhalle vor der Sanierung zu besichtigen und sich über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Gleichzeitig findet das jährliche Sportfest der Grundschule Stadtmitte statt, das spannende sportliche Aktivitäten für die Schülerinnen und Schüler bereithält. Die Stadt Finsterwalde freut sich über eine rege Teilnahme und bittet um vorherige Anmeldung:Telefon: 03531 – 783 903 E-Mail: k.dirkx@finsterwalde.de Ansprechpartnerin: Kerstin Dirkx (Ortsplanung)

Wohngeldstelle bleibt in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde

Seit mehr als 30 Jahren steht die Wohngeldstelle der Stadt Finsterwalde allen antragsberechtigten Personen unterstützend zur Seite. Im vergangenen Jahr stellte der Rechnungsprüfungsausschuss des Landkreises Elbe-Elster in seinem Bericht jedoch fest, dass die Stadt Finsterwalde dafür nicht (mehr) zuständig und diese Leistung somit an den Landkreis Elbe-Elster zurückzugeben sei. Grundlage dafür war § 23 Abs. 1 Satz 1 des Wohngeldgesetzes und des § 13 Abs. 1 des Wohngeldsondergesetzes, wonach nur Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern für diese Dienstleistung zuständig sind.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg dementierte die Einschätzung des Landkreises auf Prüfungsnachfrage durch die Stadt Finsterwalde, gestützt auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom September 2024. Für die Zuständigkeit einer Kommune als Wohngeldbehörde ist demnach in Hinsicht auf die Einwohnerzahl allein maßgeblich, dass die Voraussetzung der Einwohnergrenze in Höhe von 20.000 im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung vorlag. Im Ergebnis bleibt die Wohngeldstelle in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde und ist am gewohnten Ort im Schloss (Sitz der Stadtverwaltung) zu den bekannten Sprechzeiten erreichbar. Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu mindern. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Die Höhe des Wohngelds hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete bzw. Belastung ab.

Polizeibericht

Alkohol und Drogen am Steuer, Sonnewalde

Zweimal in nur 90 Minuten wurden am frühen Samstagabend in Sonnewalde Verkehrsdelikte festgestellt.Zunächst wurde ein Peugeot-Fahrer mit Drogen am Steuer erwischt. Der 20-Jährige stand offenbar unter Cannabiseinfluss und musste für das fällige Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.Ca. 90 Minuten später kontrollierten die Beamten einen 39-Jährigen VW-Fahrer. Er war mit knapp 0,9 Promille unterwegs und muss nun mit einer Geldbuße rechnen.Beiden Fahrzeugführern wurde zunächst auch die Weiterfahrt untersagt.

Versuchter Einbruch, Pechhütte

Diebe trieben in der Nacht zu Freitag ihr Unwesen in der Hauptstraße und zerstörten die Fensterscheibe einer Garage, um in die Wohnung zu gelangen. Obwohl ein Eindringen in die Räumlichkeiten nicht gelang, sicherten die Polizisten Spuren, dokumentierten den geschätzten Sachschaden von 250 Euro und leiteten Ermittlungen wegen versuchten Einbruchs ein.

Schmierereien in Doberlug-Kirchhain

Unbekannte beschmierten in der Nacht zu Freitag eine Hausfassade und einen Werbeaufsteller in der Hirtenstraße und Leipziger Straße. An den Oberflächen wurden unter anderem verfassungsfeindliche Parolen wie „Heil Hitler“ in einer Größe bis zu vier Metern geschrieben. Polizisten sicherten die Spuren und veranlassten die augenblickliche Entfernung der Schmierereien. Der kriminalpolizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgenommen.

Alkoholverdacht, Doberlug-Kirchhain

Die Messung eines Atemalkoholgeräts ergab bei einem FORD-Fahrer 0,76 Promille. Beamte kontrollierten den 39-Jährigen am Donnerstagabend Am Rosenende, fertigten eine entsprechende Anzeige und untersagten ihm die Weiterfahrt.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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