Grundhafte Sanierung des Frankenaer Wegs – Baubeginn am 11. März 2026

Der ursprünglich für den 2. März 2026 vorgesehene Baubeginn im Frankenaer Weg in Finsterwalde verschob sich um eine Woche. Die Vollsperrung wird nun ab dem 11.03.2026 eingerichtet, ab dem 06.03. muss jedoch bereits mit Bautätigkeiten im Straßenraum gerechnet werden. Damit beginnen die Arbeiten zur grundhaften Sanierung des Frankenaer Wegs. Gearbeitet wird vom Abschnitt Schillerplatz bis einschließlich des Kreuzungsbereichs der Fritz-Reuter-Straße. Nach aktuellem Stand wird die Maßnahme voraussichtlich bis Ende Oktober 2026 andauern. Während der gesamten Bauzeit ist eine Befahrung des gesperrten Straßenabschnitts sowie des Kreuzungsbereichs Fritz-Reuter-Straße nicht möglich. Die Bauzeit ergibt sich insbesondere aus dem hohen Umfang und der Komplexität der Arbeiten, ist aber notwendig, um die Infrastruktur nachhaltig zu erneuern und den Baumbestand zu erhalten. Durch die Vollsperrung kann die Bushaltestelle „Frankenaer Weg – Grundschule Nord“ nicht angefahren werden. Weiterhin stehen in unmittelbarer Nähe die Haltestellen im Heinrichsruher Weg oder der Schillerstraße zur Verfügung. Hierzu sind die Fahrgastinformationen der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH an den einzelnen Haltestellen zu beachten. Wir bitten Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis.

Versteigerung von Fundsachen am 21. März 2026

Die Stadt Finsterwalde beabsichtigt, Fundgegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrfrist von 6 Monaten verstrichen (§973BGB) ist, öffentlich zu versteigern. Die Öffentliche Versteigerung wird am Samstag, den 21.03.2026 um 10:00 Uhr auf dem Garagenvorplatz (am Feuerwehrmuseum) Geschwister-Scholl-Straße 2 stattfinden. Gegenstände wie Fahrräder können 30 Minuten vor Beginn der Versteigerung besichtigt werden. Kartenzahlung ist nicht möglich. Alle ersteigernden Personen sind verpflichtet, sich mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen. Schon gewusst? Unser Fundbüro funktioniert digital, d.h. Verlust- und Fundanzeigen können digital aufgegeben und eingesehen werden. So klappt es noch einfacher mit dem Wiederfinden von Schlüsselbund, Jacke und Co.

Polizeibericht

Ausparken mit Folgen, Finsterwalde

Gegen 15:30 Uhr wurde ein PKW DACIA am Markt Opfer eines zu schwungvollen Ausparkens. Der Zusammenprall mit dem PKW MERCEDES hinterließ einen Schaden in Höhe von 1.000 Euro, beide Fahrzeuge blieben fahrbereit.

Volltrunken Spiegel rasiert, Finsterwalde

Betrunken setzte sich der Fahrer eines PKW SMART ans Steuer und touchierte auf der Sonnewalder Straße am Montag gegen 13:30 Uhr einen parkenden RENAULT „Megane“, der daraufhin seinen Außenspiegel einbüßte. Bei dem 39-jährigen Fahrer wurde ein Blutalkoholspiegel über 2,5 Promille festgestellt, woraufhin der Führerschein sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt wurde. Zur Sicherung gerichtsfester Beweise wurde eine Blutprobe veranlasst.

Dieseldiebstahl aus Arbeitsmaschinen, Sallgast

Nahe der Kreisstraße zwischen Sallgast und Klingmühl wurde die Polizei am Montagnachmittag zu einem Dieseldiebstahl gerufen. Aus abgestellten Arbeitsmaschinen waren über 200 Liter Diesel entwendet worden. Mit den eingeleiteten Ermittlungen beschäftigt sich die Kriminalpolizei.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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