Alkohol und Drogen am Steuer, Sonnewalde
Zweimal in nur 90 Minuten wurden am frühen Samstagabend in Sonnewalde Verkehrsdelikte festgestellt.Zunächst wurde ein Peugeot-Fahrer mit Drogen am Steuer erwischt. Der 20-Jährige stand offenbar unter Cannabiseinfluss und musste für das fällige Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.Ca. 90 Minuten später kontrollierten die Beamten einen 39-Jährigen VW-Fahrer. Er war mit knapp 0,9 Promille unterwegs und muss nun mit einer Geldbuße rechnen.Beiden Fahrzeugführern wurde zunächst auch die Weiterfahrt untersagt.
Versuchter Einbruch, Pechhütte
Diebe trieben in der Nacht zu Freitag ihr Unwesen in der Hauptstraße und zerstörten die Fensterscheibe einer Garage, um in die Wohnung zu gelangen. Obwohl ein Eindringen in die Räumlichkeiten nicht gelang, sicherten die Polizisten Spuren, dokumentierten den geschätzten Sachschaden von 250 Euro und leiteten Ermittlungen wegen versuchten Einbruchs ein.
Schmierereien in Doberlug-Kirchhain
Unbekannte beschmierten in der Nacht zu Freitag eine Hausfassade und einen Werbeaufsteller in der Hirtenstraße und Leipziger Straße. An den Oberflächen wurden unter anderem verfassungsfeindliche Parolen wie „Heil Hitler“ in einer Größe bis zu vier Metern geschrieben. Polizisten sicherten die Spuren und veranlassten die augenblickliche Entfernung der Schmierereien. Der kriminalpolizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgenommen.
Alkoholverdacht, Doberlug-Kirchhain
Die Messung eines Atemalkoholgeräts ergab bei einem FORD-Fahrer 0,76 Promille. Beamte kontrollierten den 39-Jährigen am Donnerstagabend Am Rosenende, fertigten eine entsprechende Anzeige und untersagten ihm die Weiterfahrt.
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer
Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs
sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im
März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem
Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im
Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße
gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern
zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder
Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch
deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger
oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell
passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den
entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen
verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld
und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So
unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern
im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter
mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine
Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit
dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder
Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden
müssen.
- Zusätzlich
sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit
sich führen.
- Einen
Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings
gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es
darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für
Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt:
Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit,
sondern auch seinen Führerschein.
- Es
sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.