Rabiater Ladendieb, Finsterwalde
Am Dienstag sorgte gegen 16:30 Uhr ein Ladendieb in einem Discounter in der Leipziger Straße für einen Polizeieinsatz. Der unbekannte, etwa 30 Jahre alte Mann war den Angestellten durch sein Verhalten aufgefallen und angesprochen worden. Als er seinen Rucksack öffnen sollte, um den Inhalt vorzuzeigen, griff er eine Angestellte an. Die 57-jährige Frau wurde umgestoßen, so dass sie stürzte und sich Verletzungen zuzog, die der medizinischen Versorgung im Krankenhaus bedurften. Neben der Einleitung des Ermittlungsverfahrens wurden umgehend Fahndungsmaßnahmen veranlasst, die jedoch bisher nicht zum Auffinden des Täters führten.
Verkehrsunfall, Finsterwalde
Mit zwei nicht mehr fahrbereiten Autos und einer Verletzten endete ein Vorfahrtfehler auf der Rue de Montataire in Finsterwalde. Hier waren gegen 16:15 Uhr ein AUDI und ein SEAT Ibiza zusammengestoßen. Die Fahrerin des Kleinwagens musste vor Ort im Rettungswagen behandelt werden.
Entlaufene Rinder, Massen
Mitarbeiter im Gewerbegebiet haben bei der Kaffeepause am Montag in Kuhaugen geblickt: Drei Rinder waren gegen 14:00 Uhr ausgebüchst und ins Gewerbegebiet gelaufen. Die Polizei sicherte die Fangaktion des Besitzers und seiner Helfer ab. Gegen 16:45 Uhr waren alle Tiere in einen Anhänger gesichert.
Diebstahl aus Wohnhaus, Sonnewalde
Am Samstagabend nutzten unbekannte Täter die Abwesenheit der Hauseigentümer und drangen in ein Wohnhaus ein. Sie durchsuchten alle Räume und sämtliches Inventar. Zum Diebesgut können derzeit noch keine gesicherten Angaben gemacht werden. Am Tatort wurden umfangreiche Spuren gesichert.
Info der Polizei
Landesweit wird immer wieder von Anzeigen zu zweifelhaften Serviceleistungen berichtet, bei denen Grundstückseigentümer zunächst eine preiswerte Arbeit angeboten wird. Das reicht von Arbeiten an Haus und Grundstück bis hin zu Pflaster- und Asphaltarbeiten, die im Regelfall preisintensiv sind. Es wird dringend davon abgeraten, unangemeldeten Fremden den Zutritt zum Grundstück zu gewähren. Sie sind der Inhaber des Hausrechtes und sollten die Polizei bei Verdacht dieses Hausfriedenbruches rufen. Ziehen Sie vertrauenswürdige Zeugen aus dem Nachbars- und Bekanntenkreis hinzu, wenn Sie solchen ungebetenen Besuch erhalten. Falls Sie Kenntnis von solchen Betrugsversuchen erhalten oder selbst betroffen sind oder waren, erstatten Sie Anzeige, was auch per Internet unter www.polizei.brandenburg.de/onlineservice/hinweis-geben möglich ist.
Die Polizei warnt vor zwielichtigen Anrufen mit dubiosen Gewinnversprechen. Warum sollen Sie plötzlich irrwitzig hohe Gewinne geschenkt bekommen, ohne dass Sie zuvor an Lotterien oder Auslosungen teilgenommen haben? Wer hat etwas zu verschenken? Lassen Sie sich nicht durch Gerede beeindrucken oder verwirren. Prüfen Sie genau, auf welche Personen und Angebote Sie sich einlassen. Überweisen Sie nie als Voraussetzung für einen Gewinn im Vorfeld Geld auf ausländische Konten, übermitteln Sie nie Gutscheincodes oder -nummern an Fremde. Im Zweifelsfall informieren sie die Polizei.
Die Polizei gibt deshalb zum wiederholten Mal die folgenden Hinweise:
In keinem Fall werden sich Staatsanwälte, Gerichte oder die Polizei telefonisch oder persönlich an Sie wenden, um Bargeld oder gar Wertgegenstände, Schmuck oder Edelmetalle zur Abdeckung offenstehender Verfahren entgegenzunehmen. Kautionen in Form von Bargeld gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Vielmehr geht jeder Forderung ein Schriftwechsel voraus und Sie haben stets die Gelegenheit, sich die Legitimation eines Behördenvertreters von dessen Dienststelle bestätigen zu lassen.