Vollsperrung der Dresdener Straße – Erneuerung der Trinkwasserleitung

Tiefbauarbeiten zwischen Pestalozzistraße und Margaretenstraße – Umleitung ausgeschildert – Bauende für den 7. Dezember 2026 geplant

Zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung erneuern die Stadtwerke Finsterwalde die Trinkwasserleitung in der Dresdener Straße (L 62) einschließlich der zugehörigen Hausanschlüsse. Gleichzeitig erfolgt die Erneuerung des Mittelspannungskabels sowie die Neuverlegung von Glasfaserkabeln in Vorbereitung der weiteren Erschließung im südlichen Stadtgebiet. Für die Bauzeit ist die Dresdener Straße im Bereich der Hausnummern 120 bis 132 seit Montag, dem 14. September 2026, für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt. Nach derzeitiger Planung dauern die Arbeiten bis zum 7. Dezember 2026. Für Fußgänger und Radfahrer bleibt der gesperrte Bereich weiterhin passierbar.Bei der Dresdener Straße handelt es sich um eine Landstraße. Daher finden die Bauarbeiten in enger Abstimmung mit dem Landesstraßenbetrieb Brandenburg statt.

Warum eine halbseitige Sperrung nicht möglich ist

Eine halbseitige Sperrung des Baubereichs ist aus arbeits- und sicherheitstechnischer Sicht leider nicht möglich. Aufgrund der anfallenden Mengen kann der Aushub nicht seitlich des Grabenprofils gelagert werden, sodass Bagger und Abtransport-Lkw die Straße in voller Breite in Anspruch nehmen, ein Durchfahren würde die Beschäftigten erheblich gefährden. Zudem sind für die TrinkwasserHausanschlüsse Aufgrabungen auf der gegenüberliegenden Seite nötig, wodurch eine Befahrung zusätzlich ausgeschlossen ist. Auch Radfahrende und Fußgänger sorgen immer wieder für Behinderungen, wenn sie zwischen den Baufahrzeugen hindurchgehen oder -fahren. Die Stadtwerke Finsterwalde bitten daher um besondere Vorsicht und Rücksicht auf die Beschäftigten beim Passieren des Baustellenbereichs.Bauablauf in zwei Abschnitten

1. Bauabschnitt (bis voraussichtlich 6. November): Herstellen des Grabenprofils undanschließend Tiefbau für die Hausanschlüsse, bis etwa Höhe Haus-Nr. 136

2. Bauabschnitt (19. Oktober bis voraussichtlich 27. November): Herstellen desGrabenprofils und Tiefbau für die Hausanschlüsse bis zum Ende der geplanten Trasse

Wiederherstellung der Oberflächen (23. November bis 7. Dezember)Die Bauabschnitte überschneiden sich teilweise. Die genannten Termine sind Planungsstand und können sich witterungs- und baubedingt verschieben.

Erst die Versorgungsleitung, dann die Hausanschlüsse

Aus Gründen der Trinkwasserhygiene werden die Hausanschlüsse nicht sofort mit der neuen Leitung verbunden. Zunächst muss die Versorgungsleitung vollständig gebaut sein. Danach wird dasTrinkwasser beprobt und unter anderem auf Bakterien untersucht. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen und die Leitung freigegeben ist, werden die Hausanschlüsse angeschlossen. Diese Abfolge erklärt, warum die Arbeiten in mehreren Schritten erfolgen und die Baustelle nicht schon nach dem Leitungsbau abgeschlossen werden kann. Um einen effizienten Bauablauf zu gewährleisten und die Einschränkungen im Baufeld so gering wie möglich zu halten, werden nach der Leitungsverlegung im jeweiligen Bauabschnitt die offenen Baugruben und Leitungsgräben wieder ordnungsgemäß verschlossen. Damit werden offene Baugruben über einen längeren Zeitraum vermieden.

Großräumige Umleitung

Für den Verkehr sind die Umleitungen ausgeschildert. Die Stadt und die Stadtwerke Finsterwalde bitten alle Verkehrsteilnehmenden, ausschließlich der ausgeschilderten Umleitung zu folgen.Bitte um VerständnisDie Stadtwerke Finsterwalde bitten Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen und um gegenseitige Rücksichtnahme und bedanken sich bei allen Betroffenen für ihre Geduld während der Bauzeit.

Polizeibericht

Verletzte bei Unfall, Doberlug-Kirchhain

Am Montagmorgen um 07:00 Uhr wurde die Polizei zu einem Unfall in den Baumschulenweg gerufen. Hier war aus unbekannter Ursache ein VW-Kleinbus mit einem MERCEDES-Kleinbus kollidiert, wobei der Fahrer des „Vito“ verletzt wurde, der eine Rettung jedoch ablehnte. Der Schaden beträgt rund 20.000 Euro. Der nicht mehr fahrbereite „Vito“ war ein Fall für den Abschleppdienst.

Brand auf einem Gartengrundstück, Finsterwalde

Die Polizei wurde am Samstag gegen 06:15 Uhr durch die Rettungsleitstelle über einen Brand in der Kantstraße informiert. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte einen brennenden Holzhaufen, eine Hecke und ein Schuppen gerieten ebenfalls in Brand. Gegen 06:50 Uhr konnten die Löscharbeiten beendet werden. Im Anschluss führten Kriminaltechniker Arbeiten am Brandort durch. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Brandstiftung ein. Die Schadenssumme wurde auf rund 10.000 Euro geschätzt.

Diebstahl aus Wohnhaus, Finsterwalde

Samstagmorgen informierte ein Finsterwalder die Polizei darüber, dass in seinen Keller eingebrochen wurde. Unbekannte verschafften sich Zugang in das Mehrfamilienhaus und hebelten das Schloss des Kellers auf. Aus diesem wurden verschiedene Elektrowerkzeuge entwendet.Der Schaden wurde auf ca. 2000,-€ beziffert. Der Geschädigte gab an, dass er gegen 2:30 Uhr in der Nacht Geräusche aus dem Keller wahrgenommen hat.

Bitte um Zeugenhinweise, Uebigau

Die Polizei bittet um Hinweise im Zusammenhang mit dem tödlichen Verkehrsunfall vom 06.10.2026. Bei diesem kam in der Torgauer Straße eine 77-jährige Radfahrerin infolge der Kollision mit einem LKW ums Leben. Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass der Fahrer eines hellblauen PKW AUDI den Unfall beobachtet haben könnte. Es handelte sich dabei um einen „A3“, der im Elbe-Elster-Kreis zugelassen ist. Die Polizei bittet daher speziell diesen Fahrer, sich für eine Zeugenaussage zu melden. Unabhängig davon sind auch weitere Zeugenaussagen und Beobachtungen hilfreich, die zur Aufklärung des Unfallhergangs dienen.
Mit Ihren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Elbe-Elster in Finsterwalde unter der Rufnummer: 03531-880 oder jede andere Polizeidienststelle. Bitte nutzen Sie auch das Hinweisportal der Polizei im Internet.

Ausgangsmeldung vom 06.10.2026:          
Radfahrerin tödlich verletzt, Uebigau

Am Dienstag gegen 12:50 Uhr wurden Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in die Torgauer Straße gerufen. Hier war es aus bisher ungeklärten Gründen zu einer Kollision zwischen einem LKW und einer Radfahrerin gekommen. Die 77-jährige Radfahrerin wurde schwer verletzt und erlag noch an der Unfallstelle ihren Verletzungen. Im Rahmen der Unfallaufnahme wurden Kriminalbeamte, die Notfallseelsorge und die DEKRA eingesetzt. Der LKW und das Fahrrad wurden zur Beweissicherung sichergestellt. Die Schadenshöhe wurde auf rund 1.000 Euro geschätzt. Es kam bis 19:30 Uhr zu Verkehrseinschränkungen.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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