Digitalisierung zahlreicher behördlicher Dienste in Finsterwalde

Die Stadt Finsterwalde freut sich, die Erweiterung der Onlinedienste auf der Homepage mitteilen zu dürfen. Damit geht die Sängerstadt einen großen Schritt in Richtung Zukunft.

Onlinedienste Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger die erweiterten Onlinedienste nutzen. Es stehen zahlreiche neue Onlinedienste auf der Homepage zur Verfügung, die es ermöglichen, Anträge und Formulare bequem von zu Hause aus zu erledigen. Zu den digitalen Angeboten zählen unter anderem:

  • Gewerbe anmelden, ändern und abmelden
  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister erhalten
  • Führungszeugnis beantragen
  • Geburts- und Sterbeurkunden beantragen
  • Eheschließung voranmelden
  • Formulare des Standesamtes und des Bürgerservice herunterladen
  • Online-Abwicklung von Anliegen beim Fundbüro

Die Onlinedienste finden Sie direkt auf der Startseite unter www.finsterwalde.de im Bereich „Onlinedienste“. Nutzen Sie die neuen digitalen Möglichkeiten und erleben Sie eine schnellere und effizientere Bearbeitung Ihrer Anliegen in Finsterwalde!

Kontakt und Öffnungszeiten

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Stadt Finsterwalde:

Adresse:
Stadt Finsterwalde
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde

Telefon: 03531 783-0
E-Mail: info@finsterwalde.de

Öffnungszeiten:

Montag: 9-12 und 13-16 Uhr

Dienstag: 9-12 und 13-17 Uhr

Mittwoch: 9-12 und 13-16 Uhr

Donnerstag: 9-12 und 13-17 Uhr

Freitag: 9-12 Uhr

Jeder erste Samstag im Monat: 9-12 Uhr

Sprechzeiten der weiteren Abteilungen (Gewerbeamt, Standesamt, Kita- und Schulverwaltung, Wohngeldstelle und weitere außerhalb des Einwohnermeldeamts/Bürgerservice)

Dienstag: 9-12 und 13-17 Uhr

Donnerstag: 9-12 und 13-17 Uhr





Wohngeldstelle bleibt in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde

Seit mehr als 30 Jahren steht die Wohngeldstelle der Stadt Finsterwalde allen antragsberechtigten Personen unterstützend zur Seite. Im vergangenen Jahr stellte der Rechnungsprüfungsausschuss des Landkreises Elbe-Elster in seinem Bericht jedoch fest, dass die Stadt Finsterwalde dafür nicht (mehr) zuständig und diese Leistung somit an den Landkreis Elbe-Elster zurückzugeben sei. Grundlage dafür war § 23 Abs. 1 Satz 1 des Wohngeldgesetzes und des § 13 Abs. 1 des Wohngeldsondergesetzes, wonach nur Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern für diese Dienstleistung zuständig sind.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg dementierte die Einschätzung des Landkreises auf Prüfungsnachfrage durch die Stadt Finsterwalde, gestützt auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom September 2024. Für die Zuständigkeit einer Kommune als Wohngeldbehörde ist demnach in Hinsicht auf die Einwohnerzahl allein maßgeblich, dass die Voraussetzung der Einwohnergrenze in Höhe von 20.000 im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung vorlag. Im Ergebnis bleibt die Wohngeldstelle in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde und ist am gewohnten Ort im Schloss (Sitz der Stadtverwaltung) zu den bekannten Sprechzeiten erreichbar. Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu mindern. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Die Höhe des Wohngelds hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete bzw. Belastung ab.

Polizeibericht

Jugendliche mit dem Auto unterwegs, Finsterwalde

Zwei Jugendliche wurden am Sonntagabend gegen 23:30 Uhr von Polizisten angehalten, als sie mit einem PKW AUDI in Finsterwalde unterwegs waren. Am Steuer des Autos saß ein 15-Jähriger, auf dem Beifahrersitz ein 13-Jähriger, der wie der Fahrer im Anschluss an seine Eltern übergeben wurde. Gegen den 15-Jährigen wurde eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Schrottdiebe, Massen

Schrottdiebe haben am vergangenen Wochenende ihr Unwesen auf einem Betriebsgelände an der Ludwig-Erhard-Straße getrieben. Entwendet wurden einer Schätzung nach rund 150 Kilogramm Aluminiumprofile. Der entstandene Sachschaden wurde mit einigen hundert Euro angegeben. Die weiteren Ermittlungen wegen des Diebstahls hat die Kriminalpolizei übernommen.

Waldbrände

Am Samstagnachmittag wurden im Bereich Sorno und Babben kleinere Walbrände gemeldet. Allesamt konnten durch den schnellen Einsatz der jeweiligen Feuerwehren unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden. Zu den Ursachen der Brandentstehung wurden die Ermittlungen aufgenommen.

Ohne Versicherung und unter Einfluss von Alkohol, Finsterwalde

Am Freitag gegen 20.30 Uhr wurde im Stadtgebiet Finsterwalde ein 29-jähriger Fahrer eines Pedelec einer Kontrolle unterzogen. Für das Fahrzeug bestand kein Versicherungsschutz und beim Fahrer wurde ein Atemalkoholwert von über 1,1 Promille festgestellt. Neben einer Blutentnahme wurde auch das Pedelec sichergestellt.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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