Polizeibericht

Diebstahl aus Transporter, Doberlug-Kirchhain

Zeugen informierten am Montag gegen 08:10 Uhr die Polizei über einen Diebstahl im Ortsteil Trebbus. Unbekannte hatten sich über das Wochenende gewaltsam Zugang zu einem Transporter TOYOTA verschafft und Werkzeug entwendet. Der Schaden wurde auf einen fünfstelligen Betrag geschätzt.

Brücke verfassungsfeindlich beschmiert, B96 bei Massen

Durch Zeugen wurden der Polizei am Montag gegen 09:35 Uhr verfassungsfeindliche Zeichen an einer Brücke gemeldet. Unbekannte hatten insgesamt fünf Schmierereien, unter anderen ein Hakenkreuz, mit schwarzer Farbe aufgetragen. Die Schadenssumme wurde auf rund 300 Euro geschätzt. Die Ermittlungen werden an den Staatsschtuz übergeben.

Fahren ohne Versicherung, Schönborn

In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde der Fahrer eines E-Bikes kontrolliert. Während der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass ein leistungsstärkerer Motor und ein Gashebel verbaut waren, sodass das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h erreichte. Da weder eine Pflichtversicherung noch eine entsprechendeZulassungsbescheinigung für das Fahrzeug vorgewiesen werden konnten, wurde eine Strafanzeige aufgenommen und das E-Bike sichergestellt.

Anhänger steckengeblieben, Finsterwalde

Die Polizei wurde am Donnerstagmittag infomiert, dass sich in der Forststrasse der Anhänger eines PKW VW unter einer Brücke verkeilt hatte.  Zur Befreiung des Anhängers musste die Feuerwehr anrücken.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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