Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice weiterhin möglich – gesetzliche Gebührenänderung ab 01.02.2026

Im Bürgerservice in Finsterwalde können Führerscheinangelegenheiten weiterhin wie gewohnt erledigt werden. Wie der Landkreis Elbe-Elster mitteilte, tritt aufgrund einer gesetzlichen Änderung zum 01.02.2026 eine Anpassung der Gebühren in Kraft. Für den Umtausch eines Führerscheins von Karte zu Karte wird ab dem 01.02.2026 eine Gebühr in Höhe von 26,50 Euro erhoben. Dies gilt sowohl für Umtausche im Rahmen der gesetzlichen Umtauschpflicht als auch für Umtausche aus anderen Gründen, etwa bei einer Namensänderung. Bislang betrug die Gebühr 11,20 Euro. Ausnahme: Für EU-Kartenführerscheine/Fahrerlaubnisse, die nach dem 15.07.2019 ausgestellt wurden, bleibt es bei der bisherigen Gebühr von 11,20 Euro. Darüber hinaus weist der Landkreis Elbe-Elster darauf hin, dass für Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, der verpflichtende Umtausch der Führerscheindokumente erst zum 19.01.2033 gilt. Dabei ist es unerheblich, ob die betreffende Person einen Papierführerschein oder bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt.

Toilette am Busbahnhof Finsterwalde außer Betrieb

Die öffentliche Toilette am Busbahnhof Finsterwalde ist bis auf Weiteres außer Betrieb. Aufgrund einer technischen Störung ist sie derzeit nicht nutzbar; die Techniker sind informiert.
Wir bitten um Verständnis.

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