Digitalisierung zahlreicher behördlicher Dienste in Finsterwalde

Die Stadt Finsterwalde freut sich, die Erweiterung der Onlinedienste auf der Homepage mitteilen zu dürfen. Damit geht die Sängerstadt einen großen Schritt in Richtung Zukunft.

Onlinedienste Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger die erweiterten Onlinedienste nutzen. Es stehen zahlreiche neue Onlinedienste auf der Homepage zur Verfügung, die es ermöglichen, Anträge und Formulare bequem von zu Hause aus zu erledigen. Zu den digitalen Angeboten zählen unter anderem:

  • Gewerbe anmelden, ändern und abmelden
  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister erhalten
  • Führungszeugnis beantragen
  • Geburts- und Sterbeurkunden beantragen
  • Eheschließung voranmelden
  • Formulare des Standesamtes und des Bürgerservice herunterladen
  • Online-Abwicklung von Anliegen beim Fundbüro

Die Onlinedienste finden Sie direkt auf der Startseite unter www.finsterwalde.de im Bereich „Onlinedienste“. Nutzen Sie die neuen digitalen Möglichkeiten und erleben Sie eine schnellere und effizientere Bearbeitung Ihrer Anliegen in Finsterwalde!

Kontakt und Öffnungszeiten

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Stadt Finsterwalde:

Adresse:
Stadt Finsterwalde
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde

Telefon: 03531 783-0
E-Mail: info@finsterwalde.de

Öffnungszeiten:

Montag: 9-12 und 13-16 Uhr

Dienstag: 9-12 und 13-17 Uhr

Mittwoch: 9-12 und 13-16 Uhr

Donnerstag: 9-12 und 13-17 Uhr

Freitag: 9-12 Uhr

Jeder erste Samstag im Monat: 9-12 Uhr

Sprechzeiten der weiteren Abteilungen (Gewerbeamt, Standesamt, Kita- und Schulverwaltung, Wohngeldstelle und weitere außerhalb des Einwohnermeldeamts/Bürgerservice)

Dienstag: 9-12 und 13-17 Uhr

Donnerstag: 9-12 und 13-17 Uhr





Wohngeldstelle bleibt in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde

Seit mehr als 30 Jahren steht die Wohngeldstelle der Stadt Finsterwalde allen antragsberechtigten Personen unterstützend zur Seite. Im vergangenen Jahr stellte der Rechnungsprüfungsausschuss des Landkreises Elbe-Elster in seinem Bericht jedoch fest, dass die Stadt Finsterwalde dafür nicht (mehr) zuständig und diese Leistung somit an den Landkreis Elbe-Elster zurückzugeben sei. Grundlage dafür war § 23 Abs. 1 Satz 1 des Wohngeldgesetzes und des § 13 Abs. 1 des Wohngeldsondergesetzes, wonach nur Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern für diese Dienstleistung zuständig sind.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg dementierte die Einschätzung des Landkreises auf Prüfungsnachfrage durch die Stadt Finsterwalde, gestützt auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom September 2024. Für die Zuständigkeit einer Kommune als Wohngeldbehörde ist demnach in Hinsicht auf die Einwohnerzahl allein maßgeblich, dass die Voraussetzung der Einwohnergrenze in Höhe von 20.000 im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung vorlag. Im Ergebnis bleibt die Wohngeldstelle in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde und ist am gewohnten Ort im Schloss (Sitz der Stadtverwaltung) zu den bekannten Sprechzeiten erreichbar. Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu mindern. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Die Höhe des Wohngelds hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete bzw. Belastung ab.

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