Finsterwalde, Sachbeschädigung von Pkws
Sowohl in der Magdalenenstraße als auch in der Marienstraße wurden bei insgesamt drei PKWs dieFensterscheiben eingeschlagen. Die Polizei konnte vor Ort Spuren sichern. Die Kriminalpolizei ermitteltnun in den vorliegenden Fällen.
Hallenbrand, Betten
Dienstagnacht wurden die Polizei und die Feuerwehr zur Dorfstraße gerufen. Im hinteren Bereich einer Lager- und Konstruktionshalle war aus bislang unklarer Ursache ein Feuer ausgebrochen, dass sich schnell ausweitete und auf wesentliche Teile des Objektes übergriff. Wegen des Funkenflugs und der starken Rauchentwicklung wurden Anwohner von zwei in der Nähe befindlichen Einfamilienhäuser vorsorglich in Sicherheit gebracht. Verletzt wurde niemand. Aufgrund der Rauchentwicklung wurden Teile der anliegenden Bundesstraße 96 zwischen Lieskau und Massen bis etwa 04:00 Uhr gesperrt. Spezialisten der Kriminalpolizei wurden mit der Brandursachenermittlung beauftragt. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist Gegenstand eingeleiteter Ermittlungen. Die Brandbekämpfung dauert bis zur Stunde an, dazu wurden auch die Trümmerteile mit Baumaschinen auseinandergezogen, um ein erneutes Entfachen zu verhindern.
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer
Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs
sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im
März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem
Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im
Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße
gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern
zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder
Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch
deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger
oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell
passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den
entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen
verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld
und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So
unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern
im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter
mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine
Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit
dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder
Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden
müssen.
- Zusätzlich
sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit
sich führen.
- Einen
Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings
gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es
darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für
Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt:
Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit,
sondern auch seinen Führerschein.
- Es
sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.