Weitere Waldpflegemaßnahmen in der Bürgerheide

Ab dem 5. November 2025 kann es daher für die Dauer von vier Wochen zu kurzzeitigen Einschränkungen bei der Passierbarkeit des 7-Brunnenwegs und des Trimm-dich-Pfads kommen. Dank des weitverzweigten Wegenetzes in der Bürgerheide bitten wir alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, abgesperrte Wege zu ihrer eigenen Sicherheit unbedingt zu meiden.
Die vielen in den vergangenen Jahren entnommenen, abgestorbenen Kiefern haben teilweise größere Offenflächen hinterlassen. Um die Wiederbewaldung zu unterstützen und den Artenreichtum des Waldes zu erhöhen, werden in den kommenden Herbst- und Wintermonaten weitere Waldteile zunächst teilflächig gepflügt. Anschließend erfolgt eine ergänzende Bepflanzung mit bisher selteneren Baumarten wie Esskastanie, Weißtanne, Berg- und Spitzahorn sowie Weißbuche.

„Mit diesen Maßnahmen wird der Mischwaldcharakter der Finsterwalder Bürgerheide nachhaltig gestärkt und ein stabiler, klimafester Waldbestand für kommende Generationen gesichert“, so Bürgermeister Jörg Gampe.

Der neue Kalender „Finsterwalder Hausgeschichten“ 2026 ist ab 24. November erhältlich

Die Tradition des Kalenders Finsterwalder Hausgeschichten wird auch im Jahr 2026 fortgeführt! Seit 2008 gibt die Stadt Finsterwalde jährlich den Kalender Finsterwalder Hausgeschichten heraus. Seitdem wurden bereits 204 spannende Geschichten zu Finsterwalder Häusern, Straßen und Plätzen durch engagierte Finsterwalder und Finsterwalderinnen verfasst und mit Hilfe dieser Kalenderreihe veröffentlicht. Ob architektonische Glanzstücke oder bewegende Chroniken – jeder Kalendermonat erzählt eine neue Geschichte über die Orte, Menschen und Hintergründe der Sängerstadt. Entdecken Sie in diesem Kalender erneut, wie Bauwerke Form, Geschichte und Gemeinschaft der Stadt prägen, lassen Sie sich von den vielfältigen Fassaden und den Geschichten dahinter inspirieren und tauchen Sie in die Historie unserer schönen Stadt ein. Der Dank gilt erneut allen Autoren und Autorinnen, die Beiträge für diesen Kalender verfasst haben. Der Kalender ist ab dem 24.11.2025 für 6,80 EUR an folgenden Stellen erhältlich:

• Buchhandlung Mayer – Berliner Straße 42,

• Lotto – Presse – Tabak – Noack – Südpassage und Berliner Straße 11,

• Meine Confiserie – Südpassage,

• Buchhandlung DISCOVER Buch & Musik – Berliner Straße 19,

• Q1-Tankstelle – Dresdner Straße 98,

• S & B Büro – Goethestraße 3-5,

• Stadtverwaltung Finsterwalde – Bürgerservice – Schlosshof Eingang C,

• Sänger- und Kaufmannsmuseum Finsterwalde – Lange Straße 6-8

• Tourismusinformation Finsterwalde –  Markt 1

Stadtgeschichtlich Interessierten, die auch gern einmal eine Geschichte für den Hausgeschichtenkalender über ein Gebäude verfassen möchten, in dem sie wohnen, gearbeitet haben oder über das Zeitzeugen Spannendes berichten können, wenden sich gern mit Anregungen und Themenvorschläge für den Kalender 2027 an folgende E-Mail-Adresse: denise.dittmann@dsk-gmbh.de.

Polizeibericht

Elektroroller entwendet, Finsterwalde

Ein am Freitagvormittag am Bahnhof Finsterwalde abgestellter und gesicherter Elektroroller wurde nach Durchtrennen des Schlosses aus dem dortigen Fahrradständer entwendet. Der Geschädigte stellte den Diebstahl nach Ankunft mit dem Zug am Freitagabend fest. Es entstand ein Schaden von ca. 300,-€


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

Wir sind zurück

Nach einer kurzen Pause erstrahlt mein Internetauftritt im neuen Glanz! Viel Spaß beim Stöbern!

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