Alkoholisiert am Steuer, Doberlug-Kirchhain
Gegen 21:20 Uhr am Donnerstagabend hatten Polizisten einen PKW VW Am Rosenende kontrolliert. Ein Atemalkoholtest bei der 39-jährigen Fahrerin ergab einen Wert von 1,72 Promille. Die Polizeibeamten ordneten eine beweissichere Blutentnahme an und untersagten die Weiterfahrt. Anschließend stellten sie den Führerschein sicher und fertigten eine Strafanzeige.
Brand durch technischen Defekt, Friedersdorf
In der Friedersdorfer Hauptstraße kam es am Donnerstagnachmittag gegen 16:00 Uhr zu einem Brand. Nach ersten Erkenntnissen waren durch einen technischen Defekt beim Aufladen eines Elektroautos Flammen entstanden, welche sich auf das Fahrzeug, Garagenteile und einen Traktor ausgebreitet hatten. Durch das schnelle Löschen des Brandes durch die Feuerwehr konnte eine Ausweitung und das Übergreifen der Flammen auf ein Wohngebäude verhindert werden. Es wurde niemand verletzt. Der entstandene Schaden kann derzeit noch nicht beziffert werden.
Abschleppdienst nach Wildunfall, Doberlug-Kirchhain
Auf der Landstraße 702 zwischen Dübrichen und Werenzhain kollidierte am Donnerstagmorgen gegen 06:45 Uhr ein PKW SKODA mit einem Reh. Das Reh überlebte den Unfall nicht. Am „Oktavia“ des unverletzten Fahrers entstand ein Schaden in Höhe von etwa 10.000 Euro, weshalb dieser abgeschleppt werden musste.
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
- Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
- Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
- Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.
