Dieseldiebe, Finsterwalde
Dieseldiebe haben am vergangenen Wochenende ihr Unwesen in der Straße Am Holländer getrieben. Aus einem dort abgestellten Bagger hatten die Täter etwa 100 Liter Kraftstoff abgezapft, wie Mitarbeiter am Montagmorgen feststellen mussten. Der entstandene Sachschaden wurde auf über 300 Euro geschätzt.
Angebranntes Essen führt zu Feuerwehreinsatz, Finsterwalde
Die Feuerwehr und die Polizei wurden am Sonntagabend gegen 23:20 Uhr in die Brandenburger Straße gerufen. Bewohner eines Mehrfamilienhauses hatten hier einen ausgelösten Feuermelder festgestellt und den Notruf gewählt. Die Feuerwehr konnte angebranntes Essen in einer Wohnung als Ursache feststellen und Entwarnung geben. Der Bewohner blieb unverletzt.
Finsterwalde/EE, Brand eines Kraftfahrzeugs
In der Nacht zum Sonntag wurde über die Rettungsleitstelle Lausitz in Finsterwalde, Hertastraße ein brennender PKW gemeldet. Der PKW geriet aus bisher ungeklärter Ursache in Brand.Da eine Straftat nicht auszuschließen ist, erfolgte die Einleitung eines Strafverfahrens und eineSpurensicherung durch die Kriminalpolizei am Tatort. Der Schaden beläuft sich auf ca. 4.000 EUR.
Mehrere Betrugsverusche, Finsterwalde und Elsterwerda
Zwischen Mittwochnachmittag und Donnerstagvormittag versuchten Betrüger mehrere Senioren am Telefon um ihr Geld zu bringen. Die Anrufer gaben sich als Polizisten aus und forderten Kautionszahlungen, um zu verhindern, dass vermeintliche Familienangehörige sonst im Gefängnis landen würden. Tatsächlich weinten im Hintergrund die angeblichen Familienmitglieder und man vereinbarte sogar Codewörter mit den falschen Polizeibeamten, sobald die „Polizisten“ die Wertgegenstände oder das Bargeld abholen kommen würden. In keinem dieser Fälle kam es zu einer Übergabe und entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
In diesem Zusammenhang erneut der ernstgemeinte Hinweis der Polizei: Staatsanwälte, Gerichte oder die Polizei wenden sich nie telefonisch oder persönlich an Sie, um Bargeld oder gar Wertgegenstände, Schmuck oder Edelmetalle zur Abdeckung offenstehender Verfahren entgegenzunehmen. Kautionen in Form von Bargeld gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Vielmehr geht jeder Forderung ein Schriftwechsel voraus und Sie haben stets die Gelegenheit, sich die Legitimation eines Behördenvertreters von dessen Dienststelle bestätigen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter https://polizei.brandenburg.de/seite/aktuelle-betrugsphaenomene-im-land-brand/641821
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
- Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
- Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
- Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.
