Polizeibericht

Ohne Licht und mit Alkoholgeruch, Finsterwalde

Weil ein PKW VW am Mittwochabend ohne eingeschaltetes Licht die August-Bebel-Straße befuhr, führten Polizisten eine Verkehrskontrolle durch. Hierbei nahmen sie Alkoholgeruch bei dem 81-jährigen Fahrzeugführer wahr. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 0,8 Promille. In Folge wurde eine beweissichernde Blutentnahme veranlasst und die Weiterfahrt untersagt.

Einparkunfall mit Sachschaden, Finsterwalde

Am Dienstag um 10:00 Uhr wurde die Polizei zur Unfallaufnahme in die Bahnhofstraße gerufen. Hier waren durch einen Fehler beim Einparken zwei Autos zusammengestoßen. An den beiden fahrbereiten PKW OPEL und KIA entstand ein Sachschaden von insgesamt 1.500 Euro.

Wildunfall, Münchhausen

Der Polizei wurde am Dienstagmorgen gegen 08:00 Uhr ein Wildunfall gemeldet. Auf der B96 zwischen Münchhausen und Finsterwalde ist ein Reh vor einen PKW RENAULT gelaufen. Das Reh verendete am Unfallort. Am PKW der unverletzten Fahrerin entstand ein Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro und blieb weiterhin fahrbereit.

Unter Einfluss von Cannabis auf dem E-Scooter, Sonnewalde

Am späten Montagabend kontrollierten Polizeibeamte in der Goßmaer Straße einen E-Roller-Fahrer. Ein durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis. Außerdem war der E-Scooter nicht versichert und entsprach mit einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von ca. 50 Km/h nicht der Verkehrsordnung. Nach der beweissicheren Blutentnahme und der Sicherstellung des Scooters ging es für den 17-Jährigen zu Fuß weiter.

Sonnewalde, Gebäudebrand

In der Nacht zum Sonntag wurden Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei nach Sonnewalde in dieZeckeriner Straße gerufen. Aus bislang noch unbekannter Ursache geriet hier ein Gebäude in brand.Die Löscharbeiten dauern derzeit noch an. Personen kamen nicht zu Schaden. Die Brandursache wirdvon der Kriminalpolizei untersucht. Die Schadenshöhe steht derzeit noch nicht fest.

Finsterwalde, Ermittlungen nach körperlicher Auseinandersetzung

Am Samstagnachmittag sind zwei Männer auf einem Parkplatz an der Saarlandstraße in einekörperliche Auseinandersetzung geraten, wie der Polizei gegen 14:20 Uhr mitgeteilt wurde. Einer derBeteiligten, ein 22-jähriger afghanischer Staatsbürger, wurde dabei verletzt und durch denRettungsdienst zur Versorgung seiner nicht lebensbedrohlichen Verletzungen in ein Krankenhausgebracht. Polizisten stellten den zweiten Beteiligten, einen 16 Jahre alten syrischen Staatsbürger wenigspäter im näheren Umfeld fest. Er wurde vorläufig festgenommen und in die Polizeiinspektion gebracht.Im Ergebnis der bisherigen Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft Cottbus Haftantrag gegen denJugendlichen wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein Richter am Amtsgericht Bad Liebenwerda erließdaraufhin am Sonntag Haftbefehl. Die gemeinsamen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Cottbus undder Kriminalpolizei zum genauen Geschehensablauf und den Hintergründen dauern weiter an.

Doberlug-Kirchhain, Keller aufgebrochen

Die Polizei wurde am Samstagmorgen über mehrere Kellereinbrüche in der Bahnhofstraße informiert.Vor Ort stellten den Beamten vier aufgebrochene Keller fest. Ob etwas entwendet wurde kann zumderzeitigen Stand der Ermittlungen noch nicht gesagt werden. Der Schaden wird auf mehrere tausendEuro geschätzt. Durch Zeugen konnte ein Tatverdächtiger erkannt werden. Die Kriminalpolizei hat dieErmittlungen in diesem Fall aufgenommen.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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