Schwerer Verkehrsunfall auf der Landstraße, Lichterfeld
Zwischen Lichterfeld und Schacksdorf sind am Dienstagnachmittag gegen 15:30 Uhr auf der Landstraße 60 zwei PKW AUDI zusammengestoßen. Ein 40-Jährige Fahrerin und ihr 15 Jahre alter Mitfahrer wurden dabei verletzt und durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht. Der zweite Fahrer überstand den Zusammenstoß nach derzeitigen Informationen unverletzt. Die Schäden an den nicht mehr fahrbereiten Autos wurden mit rund 50.000 Euro angegeben. Bis zum Abschluss der Bergungsarbeiten gegen 19:00 Uhr kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen an der Unfallstelle.
Ein letzter Kinobesuch, Finsterwalde
In der Nacht zu Dienstag gegen 00:30 Uhr meldete sich ein Verantwortlicher des Kinos an der Karl-Marx-Straße bei der Polizei. Demnach solle sich eine unbefugte Person im Innenraum des Gebäudes aufhalten. Polizisten stellten einen 16-Jährigen im Vorraum des Kinos fest, der nach eigenen Angaben durch ein Kellerfenster in das Objekt gelangt war. Es entstanden dabei Schäden von etwa 300 Euro. Entwendet wurde nichts. Der Eigentümer sprach dem Jugendlichen ein lebenslanges Hausverbot aus – Ab jetzt Popcorn und Blockbuster nur noch im Wohnzimmer.
Zwei Unfälle, zwei Verletzte, Doberlug-Kirchhain, Zobersdorf
Der Polizei wurden am Montag zwischen 18:55 Uhr und 19:15 Uhr gleich zwei Verkehrsunfälle mit Verletzten gemeldet. Zunächst war auf der Straße „Am Krankenhaus“ in Doberlug-Kirchhain ein PKW DACIA mit einem SIMSON-Fahrer zusammengestoßen, der sich daraufhin verletzte und bei Bedarf selbstständig einen Arzt aufsucht. Bei geschätzten Schäden von über 1.000 Euro war das Modell SR2 nicht mehr fahrbereit. Eine Viertelstunde später krachte es auf der Dorfstraße in Zobersdorf. Hier waren zwei Radfahrerinnen im Alter von 68 und 54 Jahren zusammengestoßen. Letztere verletzte sich und will sich ebenfalls selbstständig zum Arzt begeben. Der Schaden wurde hier auf über 1.000 Euro geschätzt.
Auf dem Parkplatz verletzt worden, Finsterwalde
Die Polizei und der Rettungsdienst wurden am Montag gegen 09:00 Uhr zum Parkplatz an der Berliner Straße gerufen. Dort waren ein PKW SUZUKI und eine 16-jährige Fußgängerin aneinandergeraten. Die Jugendliche verletzte sich dabei und wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
- Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
- Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
- Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.