Person bei Verkehrsunfall verstorben, Röderland
Am Donnerstag meldete die Rettungsleitstelle der Polizei gegen 17:00 Uhr einen Verkehrsunfall mit einer schwerverletzten Person. Ein PKW OPEL hatte auf der Landstraße 59 einen Fahrradfahrer erfasst. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnamen verstarb die Person noch am Unfallort. Durch das starke Abbremsen des Autofahrers fuhren zwei weitere PKW auf, hier bleiben alle Beteiligten unverletzt. Die Angehörigen des Verstobenen werden durch Seelsorger betreut. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an, dabei wurde die Polizei auch durch Sachverständige der DEKRA unterstützt. Durch die Unfallaufnahme war die Ortsverbindung zwischen Gröditz und Wainsdorf zeitweilig voll gesperrt.
Abbiegefehler, Fichtwald
Ein Abbiegefehler am Nachmittag führte auf der Landstraße 69 zwischen Stechau und Hilmersdorf zu 8.000 Euro Sachschaden und einem nicht mehr fahrbereiten PKW Skoda. Der LKW blieb hingegen fahrbereit und beide Fahrer zum Glück unverletzt.
Kellereinbrüche in Mehrfamilienhaus, Tröbitz
Einige Anwohner des Mehrfamilienhauses der Liebenwerdaer Straße mussten am Donnerstagmorgen feststellen, dass Unbekannte in ihre Kellerverschläge eingebrochen waren. Die Einbrecher öffneten fünf Keller. Zunächst konnte der Sachschaden dokumentiert werden, was den einzelnen Bewohnern entwendet wurde, ist allerdings Gegenstand kriminalpolizeilicher Ermittlungen.
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
- Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
- Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
- Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.
