Polizeibericht

Baggerschaufeln gestohlen, Sonnewalde

Am Mittwochmorgen kurz vor 09:00 Uhr erreichte die Polizei die Nachricht, dass sich auf einer Baustelle zwischen Großkrausnik und Kleinkrausnik ein Unbekannter in der Nacht an mehreren Baggern vergriffen hat. Einer Firma für Glasfaserausbau waren 3 Baggerschaufeln im Wert von etwa 8.000 Euro entwendet worden. Vor Ort wurden Spuren gesichert, nun ermittelt die Kriminalpolizei zu den Geschehnissen.

Rüttelplatte gestohlen, Finsterwalde

 Von einer Baustelle in der Friedenstraße wurde der Polizei gemeldet, dass unbekannte Täter in der Nacht zu Mittwoch eine Rüttelplatte im Sachwert von etwa 3.000 Euro entwendet haben. Beamte prüften den Tatort auf Spuren, auch hier hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen eingeleitet.

Fahruntüchtigkeit eindrücklich bewiesen, Massen

Eine sehr mangelhafte Selbsteinschätzung bewies ein 70-jähriger Fahrer eines PKW NISSAN, der am Dienstag kurz nach 16:45 Uhr auf der Ernst-von-Delius-Straße in den Gegenverkehr steuerte und dabei mit einem PKW OPEL kollidierte. Der Unfallfahrer gab freimütig zu, mittags eine größere Menge Hochprozentiges konsumiert zu haben. Im Rahmen eines freiwilligen Atemalkoholtests stellte sich heraus, dass der Unfallfahrer über 1,3 Promille alkoholisiert war. Seit mehreren Jahren ist er überdies nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis und motorisch und körperlich stärker eingeschränkt. Die Beamten veranlassten eine Blutentnahme und untersagten ihm die Weiterfahrt – sein Wagen war ohnehin ein Fall für den Abschleppdienst. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 7.000 Euro, Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt.

PKW mit Frühlingsgefühlen, Finsterwalde

Das frühlingshafte Wetter weckt offenbar auch bei PKW den Wunsch nach Zweisamkeit, was für eine Reihe von Blechschäden sorgte: In Finsterwalde kam es am Dienstag gegen 13:00 Uhr auf einem Parkplatz in der Berliner Straße beim rückwärtigen Ausparken zum Zusammenstoß zwischen einem PKW DAIMLER und einem PKW MAZDA. Es entstand ein Sachschaden von etwa 1.500 Euro, beide Fahrzeuge blieben fahrbereit. In Finsterwalde krachte es gleich zweimal. In die Brandenburger Straße wurden die Beamten gegen 16:15 Uhr gerufen. Dort hatte ein VW „Golf“ die Nähe eines NISSAN „Sunny“ gesucht, was mit einem Sachschaden von 3.000 Euro an den weiter fahrbereiten Fahrzeugen endete.

In Zaun gefahren, Sallgast

Im Ortsteil Siedlung ist es am Dienstag gegen 12:30 Uhr in der Straße Am Bahnhof zu einem Unfall gekommen: Ein RENAULT „Clio“ war aus bislang ungeklärter Ursache von der Straße abgekommen und in einen Zaun gefahren. Die 64-jährige Fahrerin wurde von einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 7.000 Euro. Die Straßensperrung konnte gegen 13:15 Uhr wieder aufgehoben werden.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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