Diebe auf der Baustelle, Finsterwalde
Diebehaben im Laufe des vergangenen Wochenendes Werkzeuge von einer Baustelle am Langen Damm gestohlen. Die Täter hatten dafür einen Container gewaltsam geöffnet, wie die Mitarbeiter am Montagmorgen feststellen mussten. Der entstandene Schaden wurde zunächst auf rund 1.500 Euro geschätzt. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.
Einbruch auf Firmengrundstück, Doberlug-Kirchhain
Sonntagabend wurde der Polizei ein Einbruch auf einem Firmengrundstück an der Finsterwalde Straße angezeigt. Hier hatten sich Diebe offensichtlich gewaltsam Zutritt zu einer Lagerhalle verschafft und Altmetall gestohlen. Der so entstandene Schaden wurde mit rund 10.000 Euro angegeben. Die weiterführenden Ermittlungen hat die Kriminalpolizei übernommen.
Wildunfälle, Lieskau, Sorno
Zwei Wildunfälle sind der Polizei am Sonntag gegen 20:45 Uhr gemeldet worden. Bei Lieskau war ein PKW MERCEDES mit einem Fuchs kollidiert. Bei Sorno hatte sich ein Reh einem VW in dem Weg gestellt. Die Fahrer überstanden die Zusammenstöße unverletzt und auch die Autos blieben mit Schäden von jeweils über 1.000 Euro fahrbereit.
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
- Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
- Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
- Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.