Polizeibericht

Auffahrunfall, Finsterwalde

Dienstagfrüh kam es in der Kirchhainer Straße zu einem Auffahrunfall mit drei beteiligten PKW. Zwei PKW VW und ein PKW SEAT blieben bei einer geschätzten Gesamtschadenshöhe von 1.500 Euro fahrbereit. Verletzt wurde niemand.

Verkehrsunfall mit schwerverletzter Radfahrerin, Finsterwalde

Am Montagnachmittag kam es in der Kirchhainer Straße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW BMW und einer Radfahrerin. Aufgrund eines Vorfahrtfehlers kollidierten beide Verkehrsteilnehmer während des Abbiegevorganges, infolgedessen die Radfahrerin über die Motorhaube des PKW stürzte und sich schwer verletzte. Sie wurde zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus gebracht.

Einbruch in Garage verursacht hohen Schaden, Tröbitz

Am Montagmittag wurde der Polizei ein Einbruch in eine Garage im Industriepark angezeigt. Unbekannte Täter hatten diverse Werkzeuge und Maschinen entwendet. Die Schadenshöhe beläuft sich auf mehr als 20.000 Euro. Aufgrund des vielfältigen Spurenaufkommens wurde die Kriminaltechnik zur Spurensicherung eingesetzt. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.

Einbrecher entwenden Computertechnik, Kehrmaschine und Bandsäge, Finsterwalde

Montagfrüh wurde der Polizei ein Einbruch in eine gewerbliche Einrichtung angezeigt. Unbekannte Täter waren am Wochenende in die Produktionsabteilung der Firma eingedrungen und hatten Computertechnik, eine Kehrmaschine sowie eine Bandsäge entwendet. Die Kriminalpolizei sicherte vor Ort Spuren und leitete weitere Ermittlungen ein.

Wildschwein verursacht Verkehrsunfall, Sallgast

Montagfrüh kam es zu einem Verkehrsunfall auf der K6258 zwischen Poley und Sallgast ohne Personenschäden. Ein Wildschwein war von einem PKW TOYOTA erfasst worden und am Unfallort verendet. Am fahrbereit verbliebenen PKW wurden die Sachschäden auf ca. 5.000 Euro geschätzt.

Mit 1,7 Promille im Auto unterwegs, Lieskau

Sonntagnacht kontrollierte die Polizei in der Straße Mühlberg einen PKW FIAT. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen Atemalkoholwert von 1,7 Promille bei dem Fahrer fest. Daraufhin wurde eine beweissichere Blutprobe angeordnet, der Führerschein sichergestellt und dem Mann die Weiterfahrt untersagt.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

Polizeibericht
Nach oben scrollen