Paketstation beschädigt, Finsterwalde
Wie der Polizei am Dienstag kurz vor 22:00 Uhr mitgeteilt worden war, hatten Tatverdächtige das Fach einer Paketstation an der Leipziger Straße mit Pyrotechnik beschädigt. Dabei entstanden Sachschäden von etwa 500 Euro. Polizisten leiteten entsprechende Ermittlungen ein und sicherten Spuren vor Ort. Nach ersten Erkenntnissen wurden keine Paket- oder Brieflieferungen beschädigt.
Unfallursache Vorfahrt, Finsterwalde
Nach einem Vorfahrtfehler waren am Dienstag gegen 11:45 Uhr ein MERCEDES-Transporter und ein PKW DACIA auf dem Gröbitzer Weg zusammengestoßen. Die 39-jährige Fahrerin des „Jogger“ wurde dabei verletzt, konnte jedoch nach einer ambulanten Versorgung im Rettungswagen vor Ort wieder entlassen werden. Trotz Sachschäden von etwa 20.000 Euro blieben beide Autos fahrbereit.
Fahrrad aufgefunden, Finsterwalde
Eine Zeugin ist am Montagnachmittag auf ein Fahrrad an der Fliegerstraße aufmerksam geworden, dass nach Meldungen aus sozialen Medien als gestohlen gemeldet worden war. Hinzugerufene Polizisten konnten dies bestätigen, Spuren vor Ort sichern und das Cube-Mountainbike später den Eigentümern übergeben. Die Ermittlungen zu den Tatverdächtigen dauern an.
Nach Verkehrsunfall verletzt, Finsterwalde
Am Markt waren am Montag gegen 14:50 Uhr eine Fußgängerin und eine Pedelec-Fahrerin zusammengestoßen. Die 56-jährige Radlerin erlitt dabei Verletzungen, die medizinisch im Krankenhaus zu versorgen waren. Bei geschätzten Gesamtschäden von 200 Euro blieb das Fahrrad betriebsbereit. Gegen 14:55 Uhr sind der Rettungsdienst und die Polizei zum Verkehrsunfall auf der Leipziger Straße gerufen worden. Bei einem Zusammenstoß zwischen einem PKW HONDA und einem MERCEDES wurden die Fahrerinnen im Alter von 47 und 61 Jahren verletzt. Während Letztere zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht wurde, will sich die Fahrerin des „Jazz“ bei Bedarf selbstständig zum Arzt begeben. Bei Schäden von etwa 5.000 Euro blieben beide Autos fahrbereit.
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
- Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
- Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
- Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.
