Polizeibericht

LKW unter Bahnbrücke festgefahren, Finsterwalde

In der Tuchmacherstraße ist es gegen 08:30 Uhr zu einem Unfall gekommen, als ein Transporter der Marke CITROEN an der Kreuzung Forststraße unter einer Bahnbrücke stecken blieb. Die Rettungskräfte fanden den Fahrer bewusstlos vor, befreiten ihn aus dem Fahrzeug und leiteten die Behandlung ein, dann wurde der Mann in ein Krankenhaus gebracht. Nach ersten Erkenntnissen war ein medizinisches Problem auch ursächlich für den Unfall gewesen. Weitere Personen kamen nicht zu Schaden, allerdings entstanden Sachschäden in Höhe von etwa 20.000 Euro am Fahrzeug und an der Brücke. Sachverständige der Bahn begutachteten die Brückenschäden und konnten Entwarnung für den Zugverkehr geben, der sicherheitshalber zwischendurch auf Schrittgeschwindigkeit gebremst worden war. Der LKW wurde einem Abschleppdienst übergeben, auslaufende Kühlflüssigkeit durch die Feuerwehr gebunden und mittlerweile kann der Verkehr wieder fließen.

Fahrerflucht bei Pflegedienst, Finsterwalde

Aus der Friedenstraße erreichte die Polizei am Mittwoch gegen 13:30 Uhr die Nachricht, dass ein dort abgestellter OPEL „Corsa“ eines Pflegedienstes wohl am Dienstag durch Unbekannte beschädigt worden war. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.000 Euro, nun ermittelt die Polizei wegen Unfallflucht.

Probenraum geplündert, Finsterwalde

Am Mittwochmittag erreichte die Polizei ein Anruf aus der Oscar-Kjellberg-Straße. Dort mussten Mitglieder einer Band zu ihrem Leidwesen feststellen, dass Unbekannte ihren Probenraum aufgebrochen und durchwühlt hatten. Nach einer ersten Bestandsaufnahme wurde Musikequipment im Wert von etwa 8.000 Euro entwendet. Beamte sicherten die Spuren vor Ort, nun ermittelt die Kriminalpolizei.

SKODA gegen E-Roller, Finsterwalde

In der Schacksdorfer Straße am Kreisverkehr ist ein PKW SKODA am Mittwoch kurz nach 12:00 Uhr mit einem E-Roller kollidiert. Dessen 52-jährige Fahrerin wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, es entstand ein Sachschaden in Höhe von 250 Euro.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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